US-Justiz untersucht Apples und Amazons E-Book-Geschäft

Der Generalstaatsanwalt des US-Bundesstaats Connecticut Richard Blumenthal hat eine Untersuchung gegen Apple und Amazon eingeleitet. Demnach sind die von den beiden Unternehmen mit großen US-Verlagen getroffenen Vereinbarungen über den Vertrieb elektronischer Bücher „möglicherweise wettbewerbsfeindlich“.

„Die Abkommen zwischen Herausgebern, Amazon und Apple scheinen schon jetzt zu einheitlichen Preisen für die meisten populären E-Books geführt zu haben“, sagte Blumenthal. Dadurch würden Verbrauchern unter Umständen günstigere Preise vorenthalten.

Ursprünglich wollte Amazon die aktuellen Absprachen gar nicht treffen. Apple einigte sich aber mit vier der fünf großen US-Verlage auf ein Vertriebsmodell, demzufolge die Herausgeber und nicht die Händler die Preise für elektronische Bücher festlegen – und setzte Amazon damit massiv unter Druck. Bei gedruckten Büchern ist dieses Geschäftsmodell allerdings seit Jahrzehnten üblich.

Zuvor hatte Amazon die meisten seiner E-Books für 9,99 Dollar oder weniger angeboten, selbst wenn das bei vielen neu veröffentlichten Titeln zu Verlusten führte. Nun werden populäre E-Books bei ihrer Erstveröffentlichung meist teurer verkauft.

Generalstaatsanwalt Blumenthal kandidiert derzeit für einen 2011 frei werdenden Sitz im US-Senat. Es ist unklar, warum er nicht auch gegen den dritten großen E-Book-Händler Barnes & Noble ermittelt. Dieser ist genauso an die Verlagsvereinbarungen gebunden wie Apple und Amazon.

Amazon hält nach eigenen Angaben 70 bis 80 Prozent am E-Book-Markt, sagte Vice President Ian Freed im Gespräch mit ZDNet. Im ersten Quartal 2010 habe Amazon dreimal so viele E-Books verkauft wie im Vorjahreszeitraum. Auch die Verkäufe des Lesegeräts Kindle seien, nach der Preissenkung auf 189 Dollar, um Faktor drei angestiegen.

Ende Juli hatte Amazon die dritte Kindle-Generation vorgestellt. Die Geräte seien „vorläufig ausverkauft“, könnten aber nach wie vor vorbestellt werden, heißt es auf der amerikanischen Site des Unternehmens.

ZDNet.de Redaktion

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