Die Europäische Union muss Einfuhrzölle, die sie seit 2004 auf Elektronikprodukte wie Flachbildschirme, Settop-Boxen oder Multifunktionsdrucker erhebt, wieder streichen. Die Welthandelsorganisation (WTO) hat ihr dazu Ende Juli erlassenes Urteil nun bestätigt.
Ein WTO-Schiedsgericht habe im Sinne der USA entschieden und der EU die Erhebung von Zöllen auf eine Reihe von Produkten untersagt, teilte der US-Handelsbeauftragte Ron Kirk mit. Er bestätigte damit laut der Nachrichtenagentur AFP inoffizielle Angaben aus WTO-Kreisen in Genf.
Die EU hat nun 60 Tage Zeit, das Urteil (PDF) des WTO-Schiedsgerichts anzufechten.
2008 hatten die USA, Japan und Taiwan gegen die EU geklagt. Sie beschwerten sich, dass die EU zu Unrecht Einfuhrzölle in Höhe von bis zu 14 Prozent auf mehrere Elektronik-Produktgruppen erhebe. 1996 war mit dem Information Technology Agreement (ITA) eine Liste von Elektronikprodukten ausgearbeitet worden, die die EU nicht mit Einfuhrzöllen belegen darf.
Seitdem kam es immer wieder zu Streit, da sich der Elektronikbereich rasch weiterentwickelt. Es gibt auch Abgrenzungsprobleme: Mittlerweile können viele Geräte sowohl als Computer als auch als Fernsehgerät eingesetzt werden. Die EU-Kommission hatte 2008 eine Überarbeitung des IT-Handelsabkommens vorgeschlagen, das die Zollfreiheit für IT-Produkte regelt.
Bereits 2004 hatten einige Hersteller angekündigt, Klage gegen die EU einreichen zu wollen. Damals hatte die EU-Kommission beschlossen, Monitore mit DVI-Eingang künftig als Fernseher zu klassifizieren – und mit dem für Unterhaltungselektronik üblichen Einfuhrzoll von 14 Prozent zu belegen.
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