Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, der Online-Durchsuchungen erlaubt, wenn es um den Kampf gegen Terrorismus oder das organisierte Verbrechen geht. Es handelt sich um eine Novelle des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes.
„Der Polizei müssen in Zeiten neuer Gefahrenlagen, zum Beispiel durch den internationalen Terrorismus und die organisierte Kriminalität, vor allem aber wegen der zunehmenden Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechniken, neue Kompetenzen eingeräumt werden“, sagte der rheinland-pfälzische Innenminister Karl Peter Bruch (SPD).
Der Gesetzentwurf stelle eine ausgewogene Balance zwischen den Freiheitsrechten aller und dem Sicherheitsauftrag des Staates zum Schutz der Bürger dar.
Rheinland-Pfalz ist laut Spiegel Online damit das erste Bundesland, das nach Inkrafttreten des BKA-Gesetzes Anfang 2009 die Online-Durchsuchung erlauben will. In Bayern ist sie seit 2008 zugelassen.
„Ich halte das für den richtigen Weg, um in außergewöhnlichen Gefahrenlagen handlungsfähig sein zu können“, erläutert Bruch. Die Maßnahme habe zudem absoluten Ausnahmecharakter. Das zeigten auch die Erfahrungen in Bayern und auf Bundesebene: „Bis Ende des Jahres 2009 gab es weder auf der Grundlage des BKA-Gesetzes noch auf der Grundlage des bayrischen Polizeiaufgabengesetzes eine Online-Durchsuchung.“
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