Bericht: Neue Kartellvorwürfe gegen Google

Google sieht sich neuen Kartellvorwürfen ausgesetzt. Wie die Wirtschaftswoche unter Berufung auf Quellen im Umfeld des Bundeskartellamts berichtet, liegt der Wettbewerbsbehörde eine zweistellige Zahl „ernstzunehmender“ Beschwerden vor, die Googles Suchmaschine betreffen. Zudem hätten mehrere Online-Dienste Strafanzeige gegen den Internetkonzern wegen Betrugsverdacht gestellt, darunter der Berliner Kartendienstanbieter Euro-Cities und der Düsseldorfer Betreiber der Websites Zumabheben.de sowie Superlast-minute.de.

Der Vorwurf: Google soll konzerneigene Angebote wie den Kartendienst Maps, das Branchenverzeichnis Places oder den Preisvergleich Shopping bei Suchanfragen bevorzugen und an oberster Stelle der Ergebnisliste anzeigen. Außerdem platziere der Suchriese Kunden seiner Werbeplattform AdSense in den Trefferlisten weit oben, während fremde Angebote weiter unten auftauchten, so die Beschwerdeführer.

Die Regulierungsbehörden sollen nun klären, ob und inwieweit Google seine Marktmacht ausnutzt. Das Bundeskartellamt prüft laut Wirtschaftswoche derzeit, ob es selbst oder die EU-Kommission zuständig ist.

Nach Euro-Cities will nun auch dessen Mitbewerber Hot-Maps Kartellbeschwerde gegen Google einreichen. Nach Angaben von Hot-Maps-Chef Michael Weber sind die monatlichen Besucherzahlen seines Kartendienstes von 750.000 auf 250.000 eingebrochen, seit Google eigene oder Partner-Sites an der Spitze der Suchergebnisse einsortiere.

Julia Holtz, Expertin für Wettbewerbsrecht bei Google, wies die Vorwürfe zurück. „Wir machen eine Suchmaschine für Nutzer, nicht für Websites“, sagte sie der Zeitung. Man versuche nur, die beste Qualität zu liefern. Eine Bevorzugung von AdSense-Kunden gebe es nicht.

Euro-Cities und Hot-Maps denken auch über eine Zivilklage gegen den Internetkonzern nach. Um ihre Platzierung im Google-Ranking zu verbessern, hatten die Unternehmen Anzeigen bei dem Suchkonzern geschaltet. Dieser habe daraufhin die Werbepreise schrittweise und ohne nachvollziehbaren Grund um das 26-Fache erhöht. In ihrer Strafanzeige werfen die Website-Betreiber dem Internetkonzern unter anderem gewerbsmäßigen Betrug, vesuchten gewerbsmäßigen Betrug und Computerbetrug vor. Für Google handelt es sich in den vorliegenden Fällen hingegen um das „Ergebnis eines automatisierten Ablaufs“.

ZDNet.de Redaktion

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