Bundeskabinett verabschiedet Gesetzentwurf zum Arbeitnehmer-Datenschutz

Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung das geplante Gesetz zum Datenschutz von Arbeitnehmern beschlossen. Es soll unter anderem die Videoüberwachung am Arbeitsplatz, die Kontrolle von E-Mails und Telefonaten sowie die Zulässigkeit von Internet-Recherchen in Bewerbungsverfahren regeln, um Beschäftigte besser vor Überwachung und Bespitzelung am Arbeitsplatz zu schützen.

Der Gesetzentwurf untersagt grundsätzlich die Videoüberwachung in Räumen mit privatem Charakter wie Umkleiden oder Toiletten. Er schränkt auch die Möglichkeiten ein, Mails und Telefonverbindungen zu prüfen – selbst wenn es nur um Stichproben geht. Personalchefs sollen keine Community-Profile von Kandidaten mehr lesen dürfen, wenn diese nicht klar der beruflichen Präsentation dienen.

Der Hightech-Verband Bitkom begrüßt die Gesetzesinitiative, sieht aber noch Verbesserungsbedarf im Detail. „Der Gesetzentwurf der Bundesregierung setzt die richtigen Schwerpunkte“, sagt Bitkom-Präsident August-Wilhelm Scheer. „Arbeitnehmer dürfen nicht bespitzelt werden, gleichzeitig müssen Unternehmen im Einzelfall gegen schwere Verstöße von Mitarbeitern vorgehen können.“

Mit der geplanten Regelung im Bundesdatenschutzgesetz entstehe mehr Rechtssicherheit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, so Scheer weiter. Es regle viele Selbstverständlichkeiten und schaffe Klarheit in Grauzonen. Bisher hätten Gerichte in Streitfällen oft uneinheitlich geurteilt.

Skeptisch äußerte sich Scheer, ob sich die Recherche in Communitys in der Praxis unterbinden lässt. Web-2.0-Dienste würden auch auf dem Arbeitsmarkt an Bedeutung gewinnen. „Hier müssen wir stärker auf Aufklärung setzen, damit Arbeitnehmer vorsichtig mit privaten Informationen im Internet umgehen.“

Der Bitkom vermisst in dem Entwurf zudem eine Regelung zur Datenweitergabe innerhalb von Unternehmensverbünden. „Konzerne mit mehreren Tochterfirmen oder ausländischen Filialen brauchen hier Klarheit“, so Scheer. „Im weiteren Gesetzgebungsprozess sollte dies zur umfassenden Neuregelung des Arbeitnehmerdatenschutzes ergänzt werden.“

Der Gesetzentwurf soll noch dieses Jahr im Parlament beschlossen werden.

ZDNet.de Redaktion

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