Die deutsche Wirtschaft profitiert von der Einführung des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA) offenbar nicht so stark wie erhofft. Unterm Strich führe das umstrittene Verfahren nach heutiger Rechtslage lediglich zu einer „Gesamtentlastung von 8,3 Millionen Euro pro Jahr“, urteilt der Normenkontrollrat (NKR) in einem Zwar entlastet ELENA nach Angaben des NKR die deutsche Wirtschaft jährlich um 90,6 Millionen Euro – dem gegenüber steht aber ein jährlicher Mehraufwand für Behörden von rund 82,3 Millionen Euro.
Auf Unternehmensseite profitierten vor allem mittlere und große Betriebe von dem elektronischen Entgeltnachweis. „Für Firmen mit weniger als zehn Mitarbeitern kann ELENA zu einer Mehrbelastung gegenüber den heutigen papiergebunden Verfahren führen“, schreiben die NKR-Gutachter.
Vorteile für Bürger ergeben sich der Untersuchung zufolge, weil sie bei Beantragung von Arbeitslosen-, Eltern- oder Wohngeld keine Einkommensbescheinigungen vom Arbeitgeber beschaffen müssen. Auch sei bei richtigen Angaben eine schnellere Bearbeitung und zügigere Auszahlung der Leistungen möglich. Arbeitgeber erführen zudem nicht, dass Sozialleistungen beantragt worden seien. Gleichzeitig sei aber auch mit einem Mehraufwand für Bürger zu rechnen.
Das größte Datensammelprojekt in der Geschichte der Bundesrepublik war im Januar gestartet. Seitdem müssen 3,2 Millionen Arbeitgeber früher nur auf Papier erfasste Daten zu Einkommen und Beschäftigung ihrer Mitarbeiter monatlich an einen Großrechner der zentralen Speicherstelle bei der Deutschen Rentenversicherung senden. Von 2012 an können die Sozialbehörden dann auf Basis dieser Daten Leistungen auszahlen oder auch verweigern.
ELENA war jüngst verstärkt in die Kritik geraten. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte sich im Juli für eine Überprüfung ausgesprochen. Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) erwägt, das Projekt vorläufig zu stoppen. Seit Ende März läuft eine Verfassungsbeschwerde gegen das Verfahren.
Den Prozess gegen die Vorratsdatenspeicherung beim Bundesverfassungsgericht haben die Kläger nur formal gewonnen. Der Gesetzgeber darf die Daten trotzdem erheben lassen. Der Datenschutz wurde um über 25 Jahre zurückgeworfen.
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