Laut einem Bericht von Legalis.net hat ein französiches Gericht Google wegen Verleumdung verurteilt. Die automatische Vervollständigung von Google Instant habe bei der Eingabe des Namens des Klägers Wörter wie „Vergewaltiger“ und „Satanist“ vorgeschlagen. Ein Google-Sprecher sagte gegenüber der Nachrichtenagentur AFP, dass man Revision einlegen werde.
Nach dem Urteil, das Legalis.net zitiert, muss der Suchmaschinenanbieter die beanstandeten Wörter aus der Autovervollständigung und den verwandten Suchbegriffen entfernen. Andernfalls drohe ein Schadenersatz in Höhe von 500 Euro für jeden Tag, an dem die Vorschläge sichtbar seien. Zusätzlich werde ein symbolischer Schadenersatz von einem Euro fällig. Google muss auch die Kosten des Klägers von 5000 Euro übernehmen.
Der Kläger selbst wurde laut AFP wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger zu drei Jahren Haft verurteilt. Die Entscheidung sei aber noch nicht rechtskräftig gewesen, als er bei der Eingabe seines Namens in Google die Vorschläge der Suchmaschine sah. Nach Meinung des Pariser Gerichts stellen die Vervollständigungsvorschläge einzeln oder zusammen genommen Fakten und Indizien dar, die auf eine Verleumdung des Angeklagten hinauslaufen.
Google hatte vor Gericht argumentiert, dass die Vervollständigungsfunktion nur Begriffe vorschlage, die am häufigsten in Verbindung mit einem anderen Wort eingegeben würden. Der Vorschlag werde automatisch erstellt, stamme also nicht von Google selbst. Dieser Argumentation schloss sich das Pariser Gericht aber nicht an. Weil Google bestimmte anstößige Inhalte für seine Benutzer ausschließen könne, gebe es sehr wohl eine Vorauswahl der gezeigten Begriffe. Außerdem ließen sich auf Antrag auch bestimmte Websites aus den Suchergebnissen entfernen, was zeige, dass ein menschliches Eingreifen technisch möglich sei.
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