Die GEMA hat angekündigt, ihre Ansprüche gegen Youtube im Hauptsacheverfahren geltend zu machen. Damit scheint eine mögliche außergerichtliche Einigung zwischen der Verwertungsgesellschaft und Googles Videoportal vom Tisch zu sein.
Ende August waren die GEMA und sieben internationale Musikautorengesellschaften vor dem Landgericht Hamburg mit einem Eilantrag auf eine Einstweilige Verfügung zur Löschung oder Sperrung von 600 seit 1. April 2009 auf Youtube gehosteten Videos gescheitert. Das Gericht ließ aber durchblicken, dass den Verwertungsgesellschaften „prinzipiell ein urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch […] zusteht“. Es läge nahe, dass Youtube zumutbare Prüfungspflichten beziehungsweise Maßnahmen zur Verhinderung erneuter Rechtsverletzungen nicht wahr- beziehungsweise vorgenommen habe.
Nach dem Auslaufen einer bis zum 31. März 2009 gültigen Nutzungsvereinbarung hat Youtube derzeit keine Lizenz, die es ihm hierzulande erlaubt, Nutzer-Videos mit urheberrechtlich geschützten Kompositionen zu veröffentlichen. Ein Jahr andauernde Verhandlungen mit Googles Videoportal über einen neuen Lizenzvertrag hatte die GEMA im Mai abgebrochen.
„Wir, das heißt die GEMA und ihre Partner, halten das Hauptsacheverfahren gegen Youtube für den richtigen Weg und sind aufgrund der Urteilsbegründung des Landgerichts Hamburg optimistisch, dass unsere Ansprüche gegenüber Youtube gerechtfertigt sind“, sagte GEMA-Vorstand Harald Heker.
Allerdings droht das von der GEMA angeführte internationale Bündnis zwischen den Verwertungsgesellschaften zu zerfallen. Nach der italienischen SIAE hat sich nun auch die französische SACEM mit Youtube geeinigt. Details des Abkommens sind nicht bekannt, es soll aber dem in Italien ähneln, wo Google sich die Werbeeinahmen mit der Musikindustrie teilt.
Der für Youtube zuständige Google-Manager Patrick Walker sagte gegenüber der Nachrichtenagentur DPA, er könne sich nicht erklären, wieso in Deutschland nicht möglich sein soll, was in Italien, Frankreich und den Niederlanden funktioniere. Er hoffe, dass die dortigen Vereinbarungen Modellcharakter für Deutschland haben. „Wir sind offen für Verhandlungen“, sagte Walker in Hinblick auf die jahrelange Auseinandersetzung mit der GEMA. Google sei bemüht, eine Lösung für Deutschland zu finden. „Wir müssen uns in der Mitte treffen können.“
In Spanien hatte ein Gericht in der Hauptstadt Madrid kürzlich eine Urheberrechtsklage des Fernsehsenders Telecinco gegen Youtube abgewiesen. Nach Ansicht der Richter steht der Rechteinhaber in der Verantwortung, geschützte Inhalte zu identifizieren und der Google-Tochter zu melden. In seiner Entscheidung verweist das Gericht auch auf die von Youtube bereitgestellten Löschwerkzeuge für Rechteinhaber. Es sei ihre und nicht Youtubes Aufgabe, gegen Inhalte vorzugehen, die das Urheberrecht verletzen.
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