Wenn eine ausländische Firma wie Google öffentliche Straßen fotografiert und ins Internet stellt, ist das natürlich ein unglaublicher Angriff auf die Privatsphäre. Zur Bekämpfung der Prostitution sind jedoch offensichtlich noch ganz andere Dinge legal.
Das hofft zumindest die Bezirksverordnetenversammlung des Berliner Bezirks Tempelhof-Schöneberg. Sie beschloss vorgestern einen Antrag (PDF) der CDU-Fraktion: Das Bezirksamt soll prüfen, ob es rechtlich möglich ist, die Kfz-Kennzeichen und Bilder von Kunden, die sexuelle Dienstleistungen im Kurfürstenkiez in Anspruch genommen haben, zu erfassen und auf einer öffentlichen Internetplattform für alle Interessierten zur Verfügung zu stellen. Die SPD stimmte dem Antrag zu. Die Grünen sprachen sich dagegen aus.
Wenn das Bezirksamt seine Sache einigermaßen gut macht, wird dabei herauskommen, dass ein „Online-Pranger für Freier“ gegen das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen verstößt, beispielsweise das Recht am eigenen Bild nach §22 KunstUrhG. Eine der Ausnahmen nach §23 ist in diesem Fall nicht gegeben. Auch die Zulässigkeit von Fahndungsfotos nach §24 greift nicht.
Natürlich geht es auch um die moralische Verwerflichkeit von Prostitution und nicht nur um Paragrafen. Aber in diesem Fall frage ich mich, wer hier eigentlich moralisch verwerflich handelt. Die fotografierten Freier oder die Abgeordneten der Bezirksversammlung, die einen Online-Pranger ernsthaft prüfen lassen.
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