Eine angeblich fast finale Version des Anti-Piraterie-Abkommens ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) ist jetzt veröffentlicht worden. Nach Angaben von EU-Vertretern wird das Abkommen nicht zu Änderungen im europäischen Recht führen, was die Bestrafung und Verfolgung von Urheberrechtsdelikten angeht.
Die letzte ACTA-Verhandlungsrunde fand vor einer Woche in Japan statt. Wie Verhandlungsteilnehmer berichten, sind nur noch einzelne Wörter und Sätze des jetzt veröffentlichten Dokuments umstritten, für die keine neue Zusammenkunft notwendig ist. Die entsprechenden Passagen seien markiert. Man werde die letzten Streitpunkte „per E-Mail“ klären.
Ein Beispiel für einen umstrittenen Satz ist die Forderung nach strafrechtlichen Konsequenzen für das Raubkopieren von Kinofilmen. Der jetzt veröffentlichte Text erklärt, dass die Unterzeichnerstaaten Bestrafungen einführen „können“. Einige ACTA-Staaten wollten „können“ aber durch „müssen“ ersetzen.
Ist der finale Text einmal erstellt, muss er noch von den Teilnehmerstaaten und im Fall der EU vom EU-Ministerrat und dem EU-Parlament genehmigt werden.
Der neue Entwurf unterscheidet sich in wichtigen Punkten von allen früheren Entwürfen. Beispielsweise wurde ein Abschnitt geändert, in dem alle Hilfsmittel für das Anfertigen von Raubkopien und die Durchbrechung von Kopierschutzmaßnahmen (Digital Rights Management, DRM) verboten wurden. Er ist jetzt enger gefasst und spricht nur von Hilfsmitteln, die vorwiegend für solche Zwecke gemacht wurden.
Im Wesentlichen gibt es auch keine Verpflichtung der Unterzeichnerstaaten, abgestufte Bestrafungssysteme bei Urheberrechtsverstößen für Bürger und Internetprovider einzuführen. Mit solchen Gesetzen wären die Provider dazu gezwungen worden, ihre Netzwerke nach möglichen Raubkopien zu durchforsten und einzelne Anwender bei wiederholten Verstößen vom Netz zu trennen. Jetzt können die Unterzeichnerstaaten solche Gesetze einführen, wenn sie es wollen, müssen es aber nicht.
Regeln für die im ACTA-Entwurf geforderten Internetsperren sind in der EU bereits in Kraft. Beispiele sind das Hadopi-Gesetz in Frankreich und der Digital Economy Act in Großbritannien.
„Wir sind sehr zuversichtlich, dass objektiv gesehen nichts in diesem Text über das EU-Gemeinschaftsrecht hinausgeht, so dass das EU-Parlament gezwungen wäre, entsprechende Gesetze zu erlassen. Genauso gibt es nichts, das das Parlament von einer Zustimmung zu dem Text abhalten könnte“, erklärte ein EU-Vertreter.
Der kanadische Rechtsprofessor und ACTA-Beobachter Michael Geist bezeichnete den jüngsten Entwurf in seinem Blog als eine „Ultra-Light“-Version des ACTA-Abkommens. Jérémie Zimmermann, Mitgründer der französischen Bürgerrechtsgruppe La Quadrature du Net, kritisierte aber entgegen den Beteuerungen der EU-Vertreter den Text als „immer noch sehr schlecht“. „Was immer auch passiert, das Abkommen ist immer noch eine Umgehung demokratischer Prozesse.“ Die EU-Gesetze müssten sich ändern, um die ACTA-Forderung nach einer Kriminalisierung der Beihilfe und der Anstiftung zur Piraterie im geschäftsmäßigen Rahmen umzusetzen.
ACTA wird als Handelsabkommen eingestuft, weswegen die im Jahr 2007 aufgenommenen Verhandlungen nicht öffentlich waren und sind. Die EU ist seit 2008 an ACTA beteiligt. Das EU-Parlament hatte im März 2010 eine Offenlegung der ACTA-Unterlagen gefordert. Immer wieder waren inoffizielle Entwürfe des Abkommens durchgesickert. Einen ersten offiziellen Entwurf bekam die Öffentlichkeit am 21. April 2010 zu sehen.
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