Gericht spricht Sky zwei Millionen Euro Schadenersatz zu

Der Bezahlfernsehsender Sky Deutschland hat gemeinsam mit der belgischen Staatsanwaltschaft in erster Instanz einen Prozess gegen Pay-TV-Piraten gewonnen. Diese haben offenbar zwischen 2006 und 2008 sogenannte „Blankokarten“ nach Deutschland und Österreich verkauft, wie Aepoc, der Europäische Verband zum Schutz verschlüsselter Werke und Dienste, mitteilt.

Die Blankokarten ermöglichten Unberechtigten den Zugriff auf Pay-TV-Angebote von Sky Deutschland, das zu der Zeit noch als „Premiere“ firmierte. Die Angeklagten verkauften mindestens 5700 solcher Karten zu einem Stückpreis von 75 Euro. In Kombination mit einer online verfügbaren Software funktionierten sie teils über Jahre.

Das Gericht von Tongeren in Belgien verurteilte zwei der Angeklagten zu 18 beziehungsweise 8 Monaten Haft. Zwei weitere Personen erhielten Bewährungesstrafen; ein Angeklagter wurde freigesprochen. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.

Zusätzlich wurde Sky ein Schadenersatz von über zwei Millionen Euro zuzüglich Zinsen und weiterer Ausgleichszahlungen zugesprochen. 1,85 Millionen gehen zu Lasten des Hauptangeklagten. Der zu 8 Monaten Verurteilte wurde zu einer Schadenersatzzahlung von 180.000 Euro verpflichtet.

Aepoc zufolge handelt es sich um das erste Gerichtsurteil einer solchen Größenordnung, in dem Pay-TV-Piraten mit Freiheitsstrafen und Schadenersatzleistungen bestraft werden, die dem tatsächlich entstandenen Schaden entsprechen.

„Anhand des Urteils wird deutlich, wie schädlich Piraterie für die Pay-TV-Branche ist“, kommentiert Aepoc-Präsident Pilippe-Olivier Rousseau. In vielen anderen EU-Staaten funktioniere die Umsetzung der EU-Richtlinie zum Schutz von Conditional Access (CA), also von Verschlüsselungssystemen für Pay-TV, nicht so zufriedenstellend wie in Belgien. Deshalb arbeite die Aepoc innerhalb der EU darauf hin, „Gesetze und Vollzugsmaßnahmen stärker zu harmonisieren – und geringstmögliche Schwellenwerte für Sanktionen einzuführen, um so die Schwere des Delikts herauszustellen.“

ZDNet.de Redaktion

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