Der britische Information Commissioner (ICO) hat die WLAN-Datensammlung durch Googles Street-View-Fahrzeuge neu bewertet. Das versehentliche Mitschneiden von Nutzerdaten aus ungeschützten WLAN-Netzen stellt nach Ansicht der Behörde eine „erhebliche“ Rechtsverletzung dar. Im Juli hatte das ICO Google Street View noch Unbedenklichkeit bescheinigt.
Der 1998 verabschiedete Data Protection Act legt Regeln zum Schutz persönlicher Informationen in Großbritannien fest. Der Information Commissioner ist für die Umsetzung des Gesetzes zuständig.
Als Folge des Verstoßes hat das ICO Google in Großbritannien aufgefordert, eine Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen. Damit würde der Suchanbieter zusichern, nicht mehr gegen die Datenschutzbestimmungen zu verstoßen. Wegen der WLAN-Datensammlung werde kein Bußgeld gegen Google verhängt, so die Behörde.
Ende vergangener Woche hatte die US-Regulierungsbehörde FTC ihre Ermittlungen gegen Google eingestellt. Auch in den USA muss Google bisher keine Geldstrafe zahlen. Allerdings dauern die Ermittlungen anderer US-Datenschutzbehörden noch an. Unter anderem untersuchen 30 US-Bundesstaaten den Datenschutzskandal.
Kurz zuvor hatte Google eingeräumt, Street-View-Fahrzeuge hätten deutlich mehr Daten aufgezeichnet als bisher bekannt. „In einigen Fällen wurden vollständige E-Mails, URLs und auch Passwörter mitgeschnitten“, teilte das Unternehmen mit. Die Angaben decken sich mit Untersuchungsergebnissen der kanadischen Regierung, die in den von ihr geprüften Daten 678 Telefonnummern und mindestens fünf vollständige E-Mails gefunden hatte.
Der britische Datenschutzbeauftragte Christopher Graham erwartet, dass Google nach Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung alle unrechtmäßig in Großbritannien gesammelten Daten löschen wird.
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