Die britische Regierung wird Verdächtige, die urheberrechtlich geschütztes Material online angeboten haben, nicht im Rahmen des Digital Economy Act sperren. Mit dieser Stellungnahme hat sie auf eine von 35.369 Bürgern unterzeichnete Petition reagiert.
Eingereicht hatte die Petition Andrew Heaney, Executive Director für Strategien und Regulierung beim Internet Service Provider TalkTalk. Sie endete am 6. Juni; die Antwort der Regierung hat also fünf Monate auf sich warten lassen.
„Wir glauben, dass Sperren einen fundamentalen Fehler haben, denn viele illegale Filesharer würden sich dann in anderer Leute WLAN einwählen. Das hieße, das Unschuldige vom Internet getrennt würden“, schreibt Heaney. „Außerdem sollte eine solche Strafe durch ein Gericht ausgesprochen werden. Der Grundsatz, dass jemand als schuldig gilt, bis er seine Unschuld bewiesen hat, widerspricht den Grundrechten.“
Die Antwort der Regierung geht zunächst darauf ein, dass Filesharing der Kreativindustrie Großbritanniens erheblichen wirtschaftlichen Schaden zufüge, der auf 400 Millionen Pfund (470 Millionen Euro) pro Jahr geschätzt werde. „Dies ist jedoch ein sich schnell verändernder Bereich, in dem sich das Kundenverhalten erst noch entwickelt. Der Digital Economy Act sieht daher technische Reservemittel vor, falls die ursprünglichen Mittel nicht greifen. Diese technischen Mittel umfassen Einschränkung oder Limitierung des Netzzugangs, nicht aber eine Netzsperre.“
Diese Zusicherungen findet allerdings die Open Rights Group (ORG) nicht ausreichend. „Die Regierung zitiert Schätzungen der Industrie, die vielfach bestritten wurden, um eine gefährliche und unangemessene Gesetzgebung zu rechtfertigen sowie die Ansicht von über 30.000 Bürgern zurückzuweisen. Inzwischen verdient die zitierte Industrie mehr Geld denn je“, sagte Sprecher Jim Killock gegenüber ZDNet UK.
Indessen hat der britische High Court of Justice eine juristische Beurteilung des umstrittenen Gesetzes zugesagt. Dies geschah auf Antrag der ISPs TalkTalk und British Telecom, die in einer gemeinsamen Pressemitteilung geurteilt hatten, das Gesetz sei „nicht gründlich genug“ bearbeitet worden, bevor es „am Ende der letzten Legislaturperiode schnell noch verabschiedet wurde.“ Diese Darstellung der Ereignisse unterstützen übrigens auch unabhängige Medienberichte.
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