Das Anti-Piraterieabkommen ACTA steht kurz vor der Unterzeichnung. Das hat die EU-Kommission im Namen aller beteiligten Verhandlungspartner mitgeteilt.
Man habe die nach der Verhandlungsrunde in Tokio verbleibenden Streitpunkte geklärt. Ein Beispiel für einen umstrittenen Satz war die Forderung nach strafrechtlichen Konsequenzen für Urheberrechtsverletzungen. Der Anfang Oktober veröffentlichte Text (PDF) erklärt, dass die Unterzeichnerstaaten Bestrafungen einführen „können“. Einige ACTA-Staaten wollten „können“ aber durch „müssen“ ersetzen.
Laut EU-Kommission werden die Verhandlungspartner in Kürze die finale Version des Anti-Counterfeiting Trade Agreement veröffentlichen. Vor Unterzeichnung wird es noch einer letzten rechtlichen Prüfung unterzogen.
Zu den ACTA-Staaten gehören Australien, die Europäische Union und ihre Mitgliedsstaaten – vertreten durch die EU-Kommission sowie Belgien, das derzeit die EU-Präsidentschaft inne hat -, Kanada, Korea, Marokko, Mexiko, Neuseeland, die Schweiz, Singapur sowie die USA. Die Vereinbarung soll weltweit die Rechtslage hinsichtlich Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen vereinheitlichen.
ACTA wird als Handelsabkommen eingestuft, weshalb die 2007 aufgenommenen Verhandlungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfanden. Die EU ist seit 2008 beteiligt. Das Europa-Parlament hatte im März 2010 eine Offenlegung der Verhandlungstexte gefordert. Im Juli sickerten erstmals die unter Verschluss gehaltenen Positionen der Teilnehmerstaaten durch.
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