Die Experton Group hat bei mittelständischen und großen Kunden verstärkte Bemühungen von Adobe beobachtet, Audits durchzusetzen. Ein Recht auf solche Kontrollen lassen sich die Softwarehersteller in der Regel in den Lizenzverträgen oder Rahmenvereinbarungen einräumen. Die bei den Prüfungen festgestellten Abweichungen führen laut dem Beratungs- und Marktforschungsunternehmen oftmals zu erheblichen Nachzahlungen.
„Noch immer liegt die Zahl derjenigen Unternehmen in Deutschland, die kein aktives Software Asset Management betreiben, bei Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern bei über 50 Prozent. In den Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern liegt diese Quote deutlich höher – schätzungsweise bei über 70 Prozent. Dies führt dazu, dass bei circa 25 bis 35 Prozent aller Unternehmen in Deutschland eine Fehllizenzierung vorliegt, die auf organisatorischen und strukturellen Versäumnissen beruht“, so Axel Oppermann, Senior Advisor der Experton Group.
Seiner Ansicht nach spielt Adobe im Orchester der Software-Lieferanten für die Vielzahl der Unternehmen in Deutschland nur die „zweite Geige“. Dies liege auch daran, dass die Produkte und Lösungen oftmals unterschätzt werden oder Teilaufgaben mittlerweile Lösungen der Hauptsoftware-Anbieter erfüllten.
„Diese Situation führt dazu, dass kein aktives oder professionelles Management von Adobe-Lizenzen in den Unternehmen erfolgt. Hierbei handelt es sich um einen strategischen Fehler, der sowohl monetäre als auch rechtliche Konsequenzen zur Folge hat“, so Oppermann.
Er empfiehlt IT-Verantwortlichen und Geschäftsführungen, sich dringend aktiv mit Software Asset Management zu beschäftigen. Dabei müssten auch die Tier-2-Software-Lieferanten berücksichtigt werden. Frühzeitige Planung schütze vor erhöhten finanziellen Belastungen. Oppermann empfiehlt, Lizenzmanagement strategisch zu betrachten und für das Tagesgeschäft die Rahmenparameter bereitzustellen. „Alternativ oder ergänzend müssen Rückstellungen für Compliance-Verfehlungen gebildet werden.“
Bereits im Januar hatte sich Adobe gegen Usedsoft durchgesetzt. In dem Verfahren ging es um den Verkauf von zwei Lizenzen der Softwaresammlung „Adobe Creative Suite 4 Web Premium“ an einen Kunden in Süddeutschland.
Der Gebrauchtsoftwarespezialist kündigte damals an, er werde zwar den Handel mit gebrauchten Adobe-Lizenzen aus Volumenverträgen in Deutschland einstellen, aber so lange in Berufung gehen, bis eine übergeordnete Instanz die Verfügung aufhebt. Auf den Handel mit Software anderer Hersteller habe die Entscheidung der Frankfurter Richter keine Auswirkungen. Geschäftsführer Peter Schneider wertete die einstweilige Verfügung als „letzten verzweifelten Versuch US-amerikanischer Software-Hersteller, ihr Monopol zu retten.“
„Adobe ist mit der Bestätigung der Einstweiligen Verfügung durch das Landgericht Frankfurt sehr zufrieden“, sagte Christoph Richter, Mitarbeiter der Rechtsabteilung der Adobe Systems GmbH. „Wir möchten alle Anwender bei dieser Gelegenheit darauf hinweisen, dass große Vorsicht geboten ist, wenn sie Produkte auf gebrannten Datenträgern oder mit selbst erstellten Lizenzurkunden anstelle eines originalen Adobe-Nachweises angeboten oder geliefert bekommen.“
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