US-Musikindustrie wirft Lime Wire Verstöße gegen gerichtliche Auflagen vor

Die vier großen Musiklabels werfen Lime Wire vor, es verstoße gegen gerichtliche Auflagen. Einer Ende Oktober ergangenen Entscheidung der Bezirksrichterin Kimba Wood zufolge muss die Tauschbörse „Suche, Downloads, Uploads, Dateiaustausch und alle anderen Funktionen“ der Lime-Wire-Software einstellen.

„Die Beklagten haben gezeigt, dass sie entweder nicht in der Lage oder nicht bereit sind, umzusetzen, was die Verfügung verlangt“, so ein Anwalt der Recording Industry Association of America (RIAA), die die Interessen der US-Musikindustrie vertritt. Aus bei Gericht eingereichten Unterlagen geht hervor, dass der Verband nun fordert, einen Verwalter einzusetzen, um sicherzustellen, dass sich Lime Wire an die Vorgaben hält.

Nach dem Urteil hatte Lime Wire seine Aktivitäten als Tauschbörse scheinbar eingestellt. Nach Angaben des Blogs TorrentFreak ist der Dienst aber seit 9. November wieder verfügbar. Ein im Verborgenen arbeitendes Entwicklerteam habe die Client-Software nicht nur reaktiviert, sondern auch deutlich verbessert.

In den zu großen Teilen unkenntlich gemachten Gerichtsunterlagen behauptet die RIAA, dass eine bisher unbekannte Person eine Website namens „Metapirate.com“ betreibt, die Links zu einer „Lime Wire Pirate Edition“ enthält. Als Urheber vermutet die RIAA einen ehemaligen oder aktuellen Mitarbeiter von Lime Wire. Das Unternehmen soll dem Verband nun helfen, die Person, die sich selbst „Meta Pirate“ nennt, zu identifizieren.

Eine Lime-Wire-Sprecherin teilte auf Nachfrage von ZDNet mit, Manager des Unternehmens wüssten nicht, wer hinter Meta Pirate stecke. „Lime Wire unterwirft sich der gerichtlichen Verfügung. Wir haben das Gericht darüber informiert, dass wir nicht an der Verteilung der Lime Wire Pirate Edition beteiligt sind oder den Namen Meta Pirate benutzt haben“, so die Sprecherin. Der Firma, die die Lime Wire Pirate Edition hoste, habe man eine Unterlassungserklärung zugestellt.

Die RIAA will auch dann auf der Ernennung eines Verwalters beharren, wenn keine Verbindung zwischen Lime Wire und Meta Pirate besteht. „Die Berufung ist nicht davon abhängig, ob die Beklagte wissentlich gegen die Anweisungen des Gerichts verstoßen hat“, heißt es. Lime Wire habe gezeigt, dass es die Auflagen nicht umsetzen könne.

Im Mai hatte das Gericht entschieden, dass die Lime Group, das Mutterunternehmen von Lime Wire, sowie Gründer Mark Gorton gegen das Urheberrecht verstoßen haben. Ab Anfang Januar wird eine Entscheidung über die Höhe des der RIAA zustehenden Schadenersatzes verhandelt, der leicht eine Milliarde Dollar übersteigen könnte. Zudem läuft noch eine von mehreren Musikverlagen angestrengte Klage gegen Lime Wire.


Eine im Internet angebotene „Lime Wire Pirate Edition“ soll gegen eine gerichtliche Verfügung vom Oktober verstoßen (Screenshot: ZDNet).

ZDNet.de Redaktion

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