Facebook hat einen Antrag beim amerikanischen Patent- und Markenamt (USPTO) gestellt, sich das Wort „Face“ rechtlich schützen zu lassen. TechCrunch zufolge hat die Behörde dem Gesuch stattgegeben, die Zustimmung aber an Bedingungen geknüpft.
Demnach muss Facebook eine eidesstattliche Erklärung abgeben („Statement of Use“), dass es die Marke für Produkte verwenden will. Zudem ist das Social Network verpflichtet, das Wort „Face“ zunächst auch ohne „-book“ geschäftlich nutzen, wie CNN berichtet. Patentanwälte waren zunächst skeptisch gewesen, ob das USPTO Facebook tatsächlich die Markenrechte an einem so allgemeinen Wort wie „Face“ zusprechen würde.
Ist der Papierkram erledigt und die Bearbeitungsgebühr bezahlt, erhält Facebook das Recht, „Face“ als Marke zu nutzen für „Telekommunikationsdienste, nämlich die Bereitstellung von Online-Chats und elektronischen Pinnwänden zum Austausch von Nachrichten unter Computer-Anwendern in Bereichen von allgemeinem Interesse sowie zu sozialen und Unterhaltungsthemen“.
CNN zufolge hatte Aaron Greenspan, CEO von Think Computer, im August eine Fristverlängerung erhalten, Widerspruch gegen Facebooks Markenantrag einzulegen. Think Computer hat unter anderem einen mobilen Bezahldienst namens FaceCash entwickelt. Unklar ist, ob Greenspan tatsächlich Einspruch eingelegt hat.
In der Vergangenheit ist Facebook des Öfteren gegen Unternehmen vorgegangen, die das Wort „Book“ auf ihren Websites nutzen. Im August hatte Facebook das Start-up Teachbook.com verklagt, eine Lehrer-Community. Ebenfalls vergangenen Sommer zwang das Social Network die Reisesite PlaceBook dazu, ihren Namen in TripTrace zu ändern.
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