Das EU-Parlament hat einen Entschließungsantrag für das internationale Anti-Piraterie-Abkommen ACTA unterzeichnet. Er wurde mit 331 Ja-Stimmen und 294 Nein-Stimmen bei 11 Enthaltungen angenommen. Gleichzeitig wurden inhaltliche Bedingungen für die Ratifizierung des Anti-Counterfeiting Trade Agreement festgelegt.
Mit dem Entschließungsantrag werde ACTA als ein „Schritt in die Richtige Richtung begrüßt“, heißt es vonseiten der EU. Gleichzeitig seien sich die Abgeordneten jedoch darüber im Klaren, „dass das Abkommen nicht das komplexe und mehrdimensionale Problem der Produkt- und Markenfälschungen löst“.
ACTA werde nicht über die bestehende EU-Gesetzgebung in Bezug auf den Schutz geistigen Eigentums hinausgehen. Die Abgeordneten wiesen wiederholt darauf hin, dass das EU-Recht in diesem Bereich „bereits fortschrittlicher“ sei als die gegenwärtigen internationalen Standards.
Die EU-Kommission hat das EU-Parlament dennoch dazu aufgefordert, erneut zu bestätigen, dass die Umsetzung von ACTA „keinerlei Auswirkungen auf Grundfreiheiten sowie Datenschutz“ haben wird. Schon früher hatte die Kommission erklärt, dass in Europa keine Gesetzesänderungen erforderlich seien.
Dem EU-Parlament zufolge hat sich die Transparenz bei den Verhandlungen aufgrund von „nachdrücklichen Aufforderungen grundsätzlich verbessert“. Entgegen den Bestrebungen der EU sind Herkunftsbezeichnungen für Lebensmittel – etwa „Parmesan“ und „Champagne“ – nicht von ACTA geschützt.
Weder das gefürchtete sogenannte Three-Strikes-Verfahren noch die verpflichtenden Durchsuchungen von Reisegepäck sind jetzt Teil von ACTA. Zudem werden die Teilnehmerstaaten auf Drängen der EU nicht dazu verpflichtet, Camcording, also das illegale Mitfilmen in Kinos, unter Strafe zu stellen. Bei einem Treffen in Sydney vom 30. November bis 3. Dezember werden am Abkommen nur noch juristische Feinarbeiten vorgenommen. Mitte November waren die Verhandlungen abgeschlossen worden.
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