Der Jailbreak ist wortwörtlich übersetzt der Ausbruch aus dem Gefängnis – hat aber seit der Einführung des iPhone vor gut drei Jahren noch eine zusätzliche Bedeutung erhalten. Wikipedia sagt dazu: allgemein für das inoffizielle Entsperren (fachsprachlich Privilege Escalation, „Rechteerweiterung“) von Computersoftware, unter anderem das inoffizielle Entsperren von Apple-Produkten, siehe Apple iPhone Entsperrung (inoffiziell).
Beim ersten iPhone war das auch noch dringend erforderlich: Der SIM-Lock verhinderte die Nutzung in fremden Netzen, und einen App Store gab es noch nicht. Eine iPhone-Nutzung ohne App Store können sich die meisten Nutzer heute nicht mehr vorstellen. Bei entsperrten Geräten war es schon damals möglich, Zusatzprogramme herunterzuladen und zu nutzen – bis kurze Zeit später das offizielle Angebot folgte.
Grundsätzlich könnte man also auf den Jailbreak verzichten, es gibt aber dennoch gute Gründe, die dafür sprechen: Apples rigide Zensurpolitik hält ungewünschte Programme aus dem App Store, das Einstellen von Software ist für die Entwickler kostenpflichtig und treibt somit die Kosten für den Kauf in die Höhe, und manche Dinge sind ganz tabu – etwa Flash von Adobe. Und die direkte Installation von Dateien ohne App Store geht gleich gar nicht.
Da haben es die Android-Nutzer im Vergleich richtig gut. Programme darf man auch ohne Market installieren, eine inhaltliche Kontrolle gibt es kaum, und ein großer Teil der Apps im Android Market ist sogar kostenlos. Ein Grund dafür dürfte sein, dass Programmierer nicht dafür zahlen müssen, wenn sie ein kostenloses Tool einstellen. Auch sind die Androiden hierzulande üblicherweise nicht mit einem SIM-Lock ausgestattet. Warum braucht man also den Android-Jailbreak?
Gründe für Root-Rechte
Grundsätzlich ist der Begriff Jailbreak noch nicht einmal der richtige – bei Android bricht man nicht aus dem Gefängnis aus, sondern erlangt Root-Rechte. So heißt der Superuser mit vollen Rechten in der Unix-Welt, und da Android auf Linux basiert, auch hier.
Aus verschiedenen Gründen, etwa der Sicherheit, gibt es standardmäßig keinen Zugriff auf das komplette System. Zum einen schützt man den Nutzer vor sich selbst, denn mit vollen Rechten lässt sich Schaden an Soft- und Hardware anrichten, der das Gerät unbrauchbar macht. Zum anderen schützt man seine eigenen Interessen – denn wenn ein Käufer eines Smartphones dessen Hardware beispielsweise durch Übertakten des Prozessors oder durch Nutzen der Foto-LED als Dauerbeleuchtung zerstört, wird er möglicherweise versuchen, einen Garantiefall geltend zu machen.
Darüber hinaus sollen – hauptsächlich bei beruflichem Einsatz – die Daten im Speicher ja auch möglichst gut geschützt sein, und das lässt sich nicht mehr sicherstellen, wenn am System manipuliert werden kann. Deswegen sind eigentlich alle Android-Smartphones mit einem mehr oder weniger guten Schutzmechanismus ausgerüstet, um den Nutzer tatsächlich nur Nutzer sein zu lassen – und ihm nicht die vollen Möglichkeiten zu gewähren, die Hard- und Software hergeben.
Diese Einschränkungen können aber auch hinderlich sein. So ist es beispielsweise unter Android standardmäßig nur möglich, Bildschirmfotos über die Screenshot-Funktion von Googles Development Kit per USB-Kabel anzufertigen. Die Foto-LED mancher Geräte funktioniert nur als Blitz und nicht als Taschenlampe, die Internet-Verbindungsfreigabe via WLAN ist häufig vom Provider nicht erwünscht und somit deaktiviert, das Branding der Geräte hässlich, das Anfertigen von Sicherungen nicht möglich.
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