Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) hat ein Zwölf-Punkte-Programm zum Urheberrecht veröffentlicht. Darin fordert er ein modifiziertes Three-Strikes-Modell, Providerhaftung, ein Leistungsschutzrecht für die Presse und mehr staatliche Kontrolle bei Urheberrechtsabgaben auf bestimmte Geräte.
Wer bei Urheberrechtsverletzungen im Internet ertappt wird, etwa beim Tausch von geschützten Musikstücken oder Filmen in P2P-Netzen, soll zunächst eine Warnung ohne juristische und finanzielle Konsequenzen erhalten. Im Wiederholungsfall müsse jedoch sichergestellt sein, dass mit einer „ernstzunehmenden Reaktion“ zu rechnen sei, etwa eine „kostenträchtige Abmahnung“. Ein sanktioniertes Warnsystem solle massentauglich ausgestaltet werden, ohne dabei Gerichte und Staatsanwaltschaften stärker zu belasten. Eine Anschlusssperre wie in Frankreich erwähnt der Minister nicht.
Ein „massentaugliches System“ setzt jedoch voraus, dass alle Provider die Zuordnung von IP-Adresse und Identität ihres Kunden zumindest einige Tage speichern. Derzeit speichert nur ein Teil der Anbieter diese Informationen. Aufgrund der Verfassungswidrigkeit der Vorratsdatenspeicherung sind sie dazu nicht verpflichtet. Insbesondere Mobilfunkprovider, die ihren Nutzern nur einen Internetzugang mittels NAT und einer privaten IP-Adresse bieten, können aus technischen Gründen derzeit öffentliche IP-Adressen keinem bestimmten Nutzer zuordnen, weil sie von zahlreichen Anwendern gleichzeitig genutzt werden.
Ferner fordert Neumann eine „Fortentwicklung der Haftung von Providern und anderen Beteiligten“. Um das derzeitige Urheberrecht zu schützen, seien die Rechteinhaber auf die Mitwirkung aller, die von der Verwertung ihrer kreativen Leistung profitieren, angewiesen. Daher müssten weitergehende Prüf- und sonstige Pflichten für bestimmte Internet Provider, etwa Host Provider, im Telemediengesetz verankert werden.
Eine Providerhaftung ist vor allem deswegen umstritten, weil Diensteanbieter sogenannten User-generated-Content möglicherweise stark einschränken werden, um nicht haftbar gemacht werden zu können. Das Internet könnte sich zu einer Einbahnstraße zurückentwickeln, so die Kritiker der Providerhaftung.
Für Presseverlage soll der Marktdruck durch die Einführung eines Leistungsschutzrechts abgemildert werden. Wie ein solches Leistungsschutzrecht konkret ausgestaltet werden könnte, sagte Neumann jedoch nicht. Hintergrund sind zunehmende Klagen von Verlagen, dass „Werkvermittler“ wie Google einen großen Teil der Werbeeinnahmen erhalten, während die Verlage leer ausgehen.
Bei der Vergütung, die Hersteller bestimmter Geräte – etwa von Druckern, CD-Rohlingen und Speicherkarten – an Verwertungsgesellschaften zahlen müssen, will Neumann mehr staatliche Einflussnahme. Die seit 1. Januar 2008 geltende Regelung, dass sich Verwertungsgesellschaften mit Herstellern und Importeuren auf dem Verhandlungsweg einigen müssen, habe für die Mehrzahl der vergütungspflichtigen Produkte noch nicht zu einer einvernehmlichen Tariffindung geführt. Außerdem müsse der Staat für eine bessere Durchsetzung dieser Regelungen sorgen. Teilweise würden Vergütungen jahrelang nicht gezahlt und müssten in kostspieligen und langwierigen Gerichtsverfahren durchgesetzt werden.
Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) hatte am 30. Dezember 2009 für Blu-ray-Rohlinge eine Abgabe von 3,47 Euro pro Medium einseitig festgesetzt. Dagegen klagt derzeit der Informationskreis Aufnahmemedien. Bei Flashspeicher wie USB-Sticks und SD-Karten ist hingegen eine Einigung erzielt worden. Pro Speichermedium sind 10 Cent unabhängig von der Kapazität zu zahlen.
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