Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) hat vor dem Landgericht Berlin Klage gegen Facebook eingereicht. Das Soziale Netzwerk habe nicht auf seine Abmahnung vom vergangenen Jahr reagiert, begründet der VZBV diesen Schritt.
Nach Ansicht der Dachorganisation der Verbraucherzentralen verstoßen Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Datenschutzbestimmungen von Facebook gegen Verbraucherrechte. Hauptkritikpunkte sind der Adressbuch-Import und die Einladung von Nicht-Mitgliedern (Freundefinder).
„Leider hat sich Facebook bisher als beratungsresistent erwiesen. Wir sehen uns daher gezwungen, die Einhaltung von Verbraucher- und Datenschutzstandards gerichtlich zu erzwingen“, sagte VZBV-Vorstand Gerd Billen. Vor allem der sogenannte Freundefinder von Facebook ist den Mitarbeitern des VZBV-Projekts „Verbraucherrechte in der digitalen Welt“ ein Dorn im Auge. Er verleite Facebook-Mitglieder dazu, ihren gesamten Datenbestand wie die E-Mail-Adresse und Namen der Freunde, die keine Mitglieder auf Facebook sind, dorthin zu importieren.
„Die E-Mail-Adressen werden dazu genutzt, die Freunde auf Facebook einzuladen und sich dort zu registrieren. Dies erfolgt ohne die erforderliche Einwilligung der Eingeladenen“, kritisiert Projektleiterin Carola Elbrecht. Darüber hinaus erlaube Facebook dass Drittanbieter, deren Dienste – zum Beispiel Spiele oder Grußkarten – über Profile der Mitglieder eingebunden sind, auch Daten der Freunde nutze. „Wer bei Facebook ein Spiel spielt, muss damit rechnen, dass diese Anwendung auch auf die Daten seiner Freunde zugreift“, so Elbrecht.
Erneut in der Kritik stehen auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. So müsse etwa der Nutzer zuerst Fan der sogenannten Facebook-Site-Governance-Seite werden, um über Änderungen der Bedingungen informiert zu werden.
„Im Fall Facebook wird deutlich, dass insbesondere Anbieter aus den USA sich nicht um europäische Datenschutzstandards kümmern“, sagte Billen. Das Safe-Harbor-Abkommen zwischen der EU und den USA lege die Bedingungen fest, unter denen Unternehmen Daten von EU-Bürgern verarbeiten dürfen, wenn sie die Daten nicht im EU-Raum oder einem Land verarbeiten, bei dem die EU davon ausgeht, dass es ein gleichwertiges Schutzniveau bietet.
Europäische Datenschützer und die EU hatten mehrfach kritisiert, dass dieses Abkommen in den USA nicht überwacht werde. „Es handelt sich offensichtlich nicht um einen sicheren Hafen, sondern um ein staatlich legitimiertes Datenleck, das gestopft werden muss“, erklärte Billen. Der VZBV forderte die EU und die Bundesregierung auf sicherzustellen, dass Datenschutzstandards für EU-Bürger auch in den USA eingehalten werden. Im November 2009 hatten sechs Anbieter von sozialen Netzwerken ihre Geschäftsbedingungen und Datenschutzbestimmungen geändert, nachdem der VZBV die Anbieter zur Unterlassung aufgefordert hatte.
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