Die Europäische Kommission hat ein kartellrechtliches Prüfverfahren gegen Google eingeleitet. Sie will untersuchen, ob das Unternehmen seine Vormachtstellung auf dem Suchmarkt missbraucht hat. Die Einleitung des Verfahrens folge Beschwerden von Suchdienstanbietern, die ihre Services in Googles Suchmaschine benachteiligt sähen, teilte die Kommission mit.
Zudem soll geprüft werden, ob Google seine eigenen Dienste in den Suchergebnissen weiter oben platziert. Die Einleitung des Verfahrens bedeute allerdings nicht, dass die Kommission eine Zuwiderhandlung nachweisen könne, sondern nur, dass der Fall eingehend untersucht werde, so die Kommission.
Google bietet zwei Arten von Suchergebnissen an: Einerseits unbezahlte, die auch als „natürlich“, „organisch“ oder „algorithmisch“ bezeichnet werden; andererseits sogenannte „bezahlte“ oder „gesponserte“, also Werbung von Drittanbietern, die oberhalb oder rechts der regulären Resultate angezeigt werden.
Google soll unbezahlte Suchergebnisse von Diensten, die mit seinen eigenen Angeboten konkurrieren, in der Rangfolge herabgestuft haben. Als Beispiel nennt die Kommission vertikale Suchdienste wie Preisvergleichsportale. Auch die Qualitätskennzahl – den „Quality Score“, der die Preise für Werbung bei Google beeinflusst – soll das Unternehmen manipuliert haben. Zudem wird ihm vorgeworfen, Werbepartnern Ausschließlichkeitsverpflichtungen auferlegt und sie daran gehindert zu haben, bestimmte Arten konkurrierender Werbung auf ihren Websites zu schalten. Auch Computer- und Softwarehändler könnten von derartigen Absprachen betroffen sein.
Die Untersuchung ist laut Kommission an keine rechtlichen Fristen gebunden. Die Dauer des Prüfverfahrens sei durch Faktoren wie die Komplexität des Falls sowie die Kooperationsbereitschaft der betroffenen Parteien bedingt. Sollten sich die Vorwürfe erhärten, droht Google ein hohes Bußgeld.
Im Juli hatte sich EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia erstmals zur Vormachtstellung von Google im europäischen Suchmarkt geäußert. Er bestätigte die Ermittlungen, die auf Drängen der britischen Preissuchmaschine Foundem, einer juristischen Suche aus Frankreich (ejustice.fr) und vom Preisvergleichsportal Ciao eingeleitet worden waren.
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