Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hat sich für eine Stärkung der Persönlichkeitsrechte von Internetnutzern ausgesprochen. Er will eine „gezielte Verbreitung von Persönlichkeitsprofilen“ nur dann erlauben, wenn die Betroffenen zugestimmt haben oder ein „klar überwiegendes Interesse an der Veröffentlichung“ besteht. Dazu legte er einen Gesetzentwurf für Datenschutz im Internet (PDF) vor.
Es handelt sich bei dem Vorschlag um eine Ergänzung des Bundesdatenschutzgesetzes. „Notwendig ist ein breiter Ansatz, der das gesamte Internet einbezieht und sich nicht auf einzelne Teilaspekte wie Geodaten oder gar nur auf Google Street View beschränkt“, sagte de Maizière bei der Vorstellung, wie Focus Online berichtet.
Dabei gebe es eine „rote Linie, die jeder beachten muss“. Laut der Frankfurter Allgemeinen Zeitung will de Maizière die kommerzielle Veröffentlichung von Daten unterbinden, wenn sich dadurch ein „umfangreiches Persönlichkeits- oder Bewegungsprofil des Betroffenen“ erstellen lasse oder der Betroffene „in ehrverletzender Weise“ beschrieben oder abgebildet werde.
Ein solches Vorgehen sei als „besonders schwerer Eingriff in das Persönlichkeitsrecht“ zu werten. Die Schwelle für besagte „rote Linie“ sei dabei bewusst hoch angesetzt worden, da das Internet als öffentlicher Raum „grundsätzlich frei von staatlichen Restriktionen sein sollte“.
Konkrete Vorschläge machte der Bundesinnenminister bezüglich Gesichtserkennungsdiensten, Profildaten in Suchmaschinen und Standortdaten. Insbesondere das Erheben und Übermitteln von Standortdaten sei als „Vorstufe zur Erstellung von Bewegungsprofilen“ in besonderem Maße persönlichkeitsrelevant.
Der Branchenverband Bitkom stellte indes einen Datenschutzkodex für Geodatendienste (PDF) vor. Unter anderem arbeiteten die Deutsche Telekom, Google und Microsoft sowie kleinere Anbieter, etwa Sightwalk und Panolife, an dem Entwurf mit.
Bitkom-Präsident August-Wilhelm Scheer spricht sich in diesem Kontext für eine Selbstverpflichtung von Unternehmen aus. Das Hauptaugenmerk des Vorschlags liegt auf einer zentralen Informations- und Widerspruchsstelle, bei der sich Bürger über die Funktionen von Geodatendiensten informieren und etwa Widerspruch gegen die Abbildung ihrer Häuser einlegen könnten. Gesichter und KFZ-Kennzeichen sollen gemäß dem Vorschlag generell unkenntlich gemacht werden.
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