Youtube hat die für Video-Uploads geltende Obergrenze von 15 Minuten aufgehoben. Davon profitieren einem Blogeintrag zufolge jedoch nur „ausgewählte Anwender“, die sich in der Vergangenheit an die Nutzungsbedingungen und die Regeln zum Schutz von Urheberrechten gehalten haben. Wer gegen diese Bestimmungen verstoßen hat, darf offenbar weiterhin nur Videos mit einer Länge von bis zu 15 Minuten einstellen.
Der Videodienst sagt nicht explizit, dass es nun keine Begrenzung mehr gibt. Laut Produktmanager Joshua Siegel und Software-Entwickler Doug Mayle können aber Videos unabhängig von ihrer Länge hochgeladen werden, solange es sich um von Nutzern erstellte Inhalte handelt.
Die Änderung sei durch die Dienste Video ID und Audio ID ermöglicht worden, mit der Youtube urheberrechtlich geschützte Inhalte identifizieren könne, heißt es in dem Blogeintrag. Die Filter arbeiten mit Referenzmaterial, das Youtube von Rechteinhabern erhält, um es mit hochgeladenen Inhalten zu vergleichen.
Rechteinhaber können zudem entscheiden, wie sie mit Verstößen durch Youtube-Nutzer umgehen wollen. Sie haben die Möglichkeit, Schadenersatz zu verlangen, Nutzungsstatistiken zu erhalten oder die Inhalte zu blockieren.
Das Upload-Limit hatte Youtube 2006 auf Druck von Rechteinhabern eingeführt. Anfang des Jahres hob das Unternehmen die Obergrenze von 10 auf 15 Minuten an.
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