So wird man unerwünschte Geschenke online wieder los

Das Problem bleibt jedoch, dass viele Schenkende ihre unpassenden Präsente zu früh bestellen: Dann verstreicht die Widerrufsfrist ungenutzt. Dem unglücklichen Empfänger bleibt dann nur noch der Verkauf.

Wer diesen Weg nur selten geht, sollte sich noch einmal vergegenwärtigen, dass die Wild-West-Zeiten bei Ebay und anderen privaten Auktionsplattformen inzwischen vorüber sind: Der Verkäufer darf weder einen Mangel verschweigen noch bewusst falsche Angaben machen. Außerdem sollte er unbedingt Urheberrechte beachten: Fotos einfach auf der Website des Herstellers oder eines Händlers zu klauen kann teuer werden. Außerdem wirkt ein eigenes Foto ehrlicher – auch wenn es vielleicht künstlerisch weniger wertvoll ist. Auch davor, Produktbeschreibungen oder -besprechungen einfach per Copy and Paste zu übernehmen, sollte man sich hüten, da auch diese urheberrechtlich geschützt sein können. Es gibt durchaus Anwälte, die prüfen, ob diese Rechte verletzt werden.


Bei Teenagern stand 2010 laut einer Bitkom-Umfrage Hightech ganz oben auf dem Wunschzettel – allen voran Computer. Fast zwei Drittel der Jugendlichen wollten zumindest ein IT-Produkt unterm Weihnachtsbaum finden (Grafik: Bitkom)

Die wichtigsten Online-Auktionsplattformen sind neben Ebay dessen Herausforderer Hood.de, Auvito und Auxion. Bei den drei Wettbewerbern ist die Anmeldung schnell und unkompliziert und für private Verkäufer das Erstellen eines Angebots in der Grundversion in der Regel kostenlos. Außerdem sind die Gebühren moderat. Allerdings fehlt ihnen trotz der nach eigenen Angaben teilweise beachtlichen Reichweiten und Besucherzahlen immer noch die kritische Masse an Kaufinteressenten. Das liegt auch daran, dass einige Kategorien nur eine vergleichsweise geringe Auswahl aufweisen oder von einzelnen, sehr aktiven, auf diesen Bereich spezialisierten gewerblichen Shops dominiert werden.

Bei Hood.de bezahlt der Verkäufer unabhängig von der Höhe des Startpreises keine Gebühren. Sie fallen nur für Optionen an, mit denen das Angebot besser hervorgehoben wird. Neben der üblichen Auktion ist auch eine Rückwärts-Auktion möglich, bei der der Preis bis zu einem festgelegten Betrag fällt, oder der Verkauf zum Festpreis. Die Angebotsvielfalt scheint sich im Vergleich zu einer früheren Betrachtung durch ZDNet erhöht zu haben.

Bei Auvito ist der Status „geprüftes Mitglied“ notwendig, um verkaufen zu können. Um ihn zu erreichen, kann man sich entweder einen Cent auf die angegebene Kontoverbindung überweisen lassen oder eine Kopie des Personalausweises zusammen mit dem gewählten Pseudonym an den Betreiber schicken. Private Verkäufer bezahlen hier auch nach Abschluss ihrer Auktion keine Gebühren.

Auxion hat sich wohl der normativen Kraft des Faktischen gefügt und den Anspruch aufgegeben, ein komplett sortiertes Online-Auktionshaus sein zu wollen. Inzwischen stehen auch in der eigenen Kommunikation nach außen die Themen „Sammeln & Seltenes“ im Vordergrund. Andere Kategorien sind zwar noch vorhanden, das Angebot in ihnen aber oft sehr spärlich.

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ZDNet.de Redaktion

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