Die Innenminister der Länder haben sich für eine rasche Einigung bei der Vorratsdatenspeicherung von Internet- und Telefondaten ausgesprochen. Es gebe eine „erhebliche und gefährliche Schutzlücke“, sagte der neue Vorsitzende der Innenministerkonferenz der Länder Boris Rhein (CDU) in Wiesbaden.
Noch könne man keine Entwarnung in Sachen Terrorismusgefahr geben. „Am Ende ist nicht die Frage, ob, sondern wann auch Deutschland betroffen sein wird“, schätzt der hessische Innenminister Rhein. Neben der Abwehr von Terrorgefahren gehe es auch um den Kampf gegen Kinderpornografie und organisierte Kriminalität.
Den von der FDP vorgeschlagenen „Quick Freeze„, also das rasche vorübergehende Einfrieren von Daten, wenn es einen konkreten Anlass gibt, lehnte Rhein ab. „Das ist ein Verfahren, das uns in dieser Frage überhaupt nicht hilft.“
Derzeit ist das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ausgesetzt. Das Bundesverfassungsgericht hatte es Anfang März für verfassungswidrig erklärt. Die Regelung verstieß nach Ansicht der Karlsruher Richter gegen Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes – und damit gegen das Fernmeldegeheimnis. Alle gespeicherten Daten seien „unverzüglich zu löschen“. Das Gericht forderte zudem „anspruchsvolle und normenklare Regelungen“hinsichtlich Datenschutz, Datensicherheit und Zugriffsrechte.
Insbesondere seit der Warnung vor Terroranschlägen ist der Streit der Koalition neu entfacht. Die Innenminister von Bund und Ländern hatten Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) schon Ende November 2010 dazu aufgerufen, einen Gesetzentwurf zur Wiedereinführung der Mindestspeicherfrist vorzulegen. CDU und CSU erhöhten erst vergangene Woche den Druck, wie die Nachrichtenagentur AFP berichtet. Auch der Präsident des Bundeskriminalamtes, Jörg Ziercke, forderte demnach eine Rückkehr zur Vorratsdatenspeicherung.
Bundesinnenminister Thomas de Maizière sagte gegenüber AFP, er sei zuversichtlich, dass sich Union und FDP trotz des anhaltenden Streits einigen werden. Leutheusser-Schnarrenberger habe Ende 2010 einen Gesetzentwurf vorlegen wollen und diesen nun für Januar 2011 angekündigt. „Ich werte das als positives Signal. Die Zeit drängt allerdings.“
EU-Kommissarin Cecilia Malström hatte nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts angekündigt, die dem Gesetz zugrunde liegende EU-Richtlinie bis Ende 2010 zu prüfen. Der Europäische Gerichtshof gab indes Ende Juli einer Klage der EU-Kommission gegen die Republik Österreich statt – weil es die für die Umsetzung der Richtline zur Vorratsdatenspeicherung erforderlichen Gesetze nicht erlassen hatte. Setzt Österreich die Richtlinie auch jetzt nicht um, drohen Strafzahlungen in Millionenhöhe.
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