Petition für Rechtsnorm offener WLANs läuft

Seit 12. Januar besteht die Möglichkeit, eine von Stefan Meiners eingereichte E-Petition mitzuzeichnen. Mit ihr soll der Bundestag aufgefordert werden, eine Rechtsnorm für den Betrieb von ungeschützten unentgeltlichen WLAN-Zugängen zu schaffen.

Seine Petition begründet Meiners damit, dass derzeit Betreiber eines WLANs aufgrund der Rechtsprechung verpflichtet seien, ihr Netzwerk gegen Zugriffe Dritter zu sichern – und das, obwohl nachgewiesen wurde, dass die gängigen Verschlüsselungsmethoden angreifbar und damit nicht sicher sind.

Dennoch drohten dem Besitzer eines WLAN-Zugangspunktes zivil- oder strafrechtliche Folgen, „wenn er auf eine Verschlüsselung verzichtet und sein WLAN im Sinne einer sozial gerechten Gesellschaft teilt“, so Meiners in der Begründung seiner Petition. „Grundlage hierfür ist das Konstrukt des Mitstörers: Durch das reine Anbieten der unentgeltlichen Nutzung eines verfügbaren WLAN würde sich der Betreiber mit haftbar machen, wenn sein Anschluss zivilrechtlich (z. B. illegale Musikdownloads) oder strafrechtlich missbraucht wird.“

Der Petent sieht aber einige gute Gründe, warum offene WLANs wünschenswert sind: Zum einen könnten sie helfen, die Versorgung in unzureichend mit UMTS und LTE versorgten Gebieten zu verbessern. Auch Personen mit geringem Einkommen, die nicht über die neueste Technologie verfügen, würde die den Zugang zu modernen Kommunikationsnetzen vereinfachen.

Schließlich würden derzeit viele WLAN-Geräte in unmittelbarer Nachbarschaft betrieben. Dadurch entstünden unnötige Emissionen von elektromagnetischen Feldern und Funkstrahlen, außerdem sei es eine Verschwendung elektrischer Energie.

Dass Besitzer eines WLAN-Zugangs diesen nicht häufiger kostenfrei zur Verfügung stellen, liegt nach Ansicht von Meiners an deren Angst, für mögliches Fehlverhalten der Benutzer haftbar gemacht zu werden. Mit seiner Petition strebt er Rechtssicherheit beim Betreiber eines offenen WLAN an. In seinem Blog gibt er eine ausführlichere Begründung, als das in der auf 3000 Zeichen begrenzten E-Petition möglich ist.

Wird die Petition innerhalb von 3 Wochen nach Veröffentlichung im Internet, also bis 2. Februar, von 50.000 oder mehr Personen unterstützt, wird darüber aller Voraussicht nach im Petitionsausschuss öffentlich beraten. Der Petent wird zu dieser Beratung eingeladen und erhält Rederecht. Heute morgen hatte sie knapp über 5000 Mitzeichner. Die Mitzeichnungsfrist endet am 24. Februar.

ZDNet.de Redaktion

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