In Frankreich hat eine gesetzliche Neuregelung zur Domainvergabe die erste Hürde genommen: Sie wurde jetzt von der Nationalversammlung verabschiedet. Jetzt muss noch der Senat seine Einwilligung geben.
Die Neuregelung war nötig geworden, da der für Verfassungsfragen zuständige Conseil Constitutionnel den Artikel L45 des Telekommunikationsgesetzes im Oktober 2010 als verfassungswidrig bezeichnet hatte. Der Rat schrieb, der Gesetzgeber habe den Umfang seiner Kompetenzen überschätzt. Aufgrund dieses Artikels hat der französische Staat aber die Domainvergabe exklusiv der Afnic in die Hände gelegt – den französischen Pendant zur deutschen Denic.
Die Neuregelung enthält unter anderem die Vorschrift, der Vergabe nicht diskriminierende, transparente Regeln zugunde zu legen, die die Kommunikationsfreiheit garantieren. Auch das Recht am geistigen Eigentum müsse gewahrt bleiben. Praktische Regeln wie „wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ werden damit grundsätzlich auf eine Stufe mit Verpflichtungen gestellt, die Antragsteller gegenüber Dritten haben.
Die Afnic begrüßt die Neuregelung. Es handle sich um einen „bedeutenden und notwendigen Fortschritt“. Sie versucht schon länger, einer Verpflichtung als Handlanger der Politik zu entgehen.
Wie sich die Vergabe konkret gestalten soll, legt das Gesetz nicht fest. Dazu muss erst noch der im Gesetz erwähnte transparente Regelsatz erarbeitet werden. Die aktuellen, aber eben verfassungswidrigen Vorschriften verlieren aufgrund der Entscheidung des Conseil Constitutionnel am 1. Juli 2011 ihre Gültigkeit.
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