Chancen und Probleme virtueller Telefonanlagen

Nicht etwa technische Schwierigkeiten, sondern schlicht die bislang mangelnde Bekanntheit von Communication-as-a-Service könnten nach Einschätzung von Nfon-Chef Marcus Otto dafür sorgen, dass die Verbreitung für die Anbieter zum Geduldsspiel wird: „Bisher wissen Schätzungen zufolge erst 20 Prozent der Unternehmen, dass es IP-Centrex-Produkte gibt. Wir sehen vor diesem Hintergrund ein hohes Wachstumspotenzial. Unsere Investoren teilen diese Lesart.“

Auch die Marktanalysten von Berlecon Research aus Berlin kommen in einer soeben veröffentlichten Studie (PDF) zu dem Schluss, dass zwar Potenzial vorhanden ist, der Kundenzuspruch aber bislang noch schwächelt: „Der Markt für virtuelle Telefonanlagen ist heute ein Kundenmarkt, bei dem ein immer breiteres Angebot auf eine bislang noch verhaltene Nachfrage trifft.“

Liebäugelt ein Unternehmen mit dem Umstieg auf virtuelle Telefonie, befindet es sich derzeit den allgemeinen Marktgesetzen zufolge daher in einer starken Position: Bei vielen Anbietern und verhaltener Nachfrage kann man attraktive Ein- oder Umstiegsangebote nutzen oder aushandeln. Die Auswahl an modernen Telefoniefunktionen wie Voicemail, Fax-to-E-Mail oder Konferenzschaltungen steht bei den meisten Angeboten dem Leistungsumfang einer konventionellen Telefonanlage nicht mehr nach.

Allerdings könnten Gesetzesanforderungen und Datenschutzbedenken den Erfolg der Cloud-Telefonie im Businessbereich erschweren. So weisen Datenschützer darauf hin, dass der Anwender keine alleinige Kontrolle mehr über die Daten hat. Bei manchen Cloud-Angeboten erfährt der Nutzer nicht genau, wo seine Daten konkret gespeichert werden.

Aufgrund weltweiter Vernetzung könnten die Daten eines mittelständischen, deutschen Unternehmens leicht auf einer Serverfarm im mittleren Westen der USA landen. Aber: Eine Speicherung von personenbezogenen Daten in so genannten Drittstaaten, also Ländern außerhalb der Europäischen Union, ist nicht ohne Weiteres zulässig. Eine Übermittlung der Daten setzt laut Paragraf 4 des Bundesdatenschutzgesetzes die Gewährleistung eines angemessenen Schutzniveaus im Drittland voraus.

Im Herbst 2010 hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ein Eckpunktepapier (PDF) veröffentlicht, das Mindestsicherheitsanforderungen an Cloud-Computing-Anbieter aufstellt. Einige der dort genannten Ansprüche könnten bei Kommunikationsangeboten für reichlich Mehraufwand sorgen: Beispielsweise werden verschlüsselte Kommunikation zwischen Cloud-Anbieter und Cloud-Nutzer (TLS/SSL), verschlüsselte Kommunikation zwischen Cloud-Computing-Standorten sowie verschlüsselte Kommunikation mit dritten Cloud-Service-Anbietern, falls diese für das eigene Angebot notwendig sind, gefordert.

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ZDNet.de Redaktion

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