Das amerikanische Justizministerium hat sich bei einer Anhörung des Repräsentantenhauses für die Vorratsdatenspeicherung eingesetzt. Eine Kopie des Positionsdokuments liegt ZDNet vor. Demnach würden Ermittlungen in Strafsachen zu oft vereitelt, weil es kein Gesetz gebe, das Internetprovider dazu zwinge, das Online-Verhalten ihrer Kunden zu protokollieren.
Der US-Kongress müsse „eine bessere Balance“ zwischen der Privatsphäre der Bürger und den Bedürfnissen der Polizei finden. „Vorratsdatenspeicherung ist für das Justizministerium bei der Aufklärung und Verfolgung fast aller Straftaten fundamental wichtig“, schreibt Jason Weinstein, im Justizminsterium zuständig für die Kriminalabteilung. „Das Problem, dass Ermittlungen durch fehlende Vorratsdatenspeicherung behindert werden, wird ständig größer.“
Weinstein zufolge hat es bei laufenden Ermittlungen im Zusammenhang mit Kinderpornografie 172 Anfragen von FBI-Ermittlern und anderen Polizeibehörden an Internetprovider gegeben. Dabei sei es um Namen hinter den IP-Adressen von Verdächtigen gegangen. In 19 Prozent der Fälle seien die Provider der Aufforderung der Polizei nicht nachgekommen. Gründe nannte er nicht. Kritik übte Weinstein vor allem an kleinen und mittelgroßen Providern; diese führten häufig kein Protokoll über die Vergabe von IP-Adressen.
Auch ein Sprecher der International Association of Chiefs of Police (IACP) hat sich vor dem Repräsentantenhaus für die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. Die IACP hatte sich schon 2006 in einem Beschluss (PDF) für „eine einheitliche Verfügung zur Vorratsdatenspeicherung“ für „Kundendaten sowie Quell- und Zielinformationen“ eingesetzt. Das bedeutet, dass die IP-Adresse jedes Anwenders nebst den aufgerufenen Websites protokolliert werden soll.
Die IACP rief den Kongress zu „klaren Vorgaben und Vorschriften über Vorratsdatenspeicherung“ auf. Wie auch beim Bericht des Justizministeriums ist aber unklar, wie weit die verpflichtende Speicherung gehen soll. Es könnte sein, dass Unternehmen gezwungen werden, Daten zu IP-Adressen bis zu zwei Jahre lang aufzubewahren. Fraglich ist auch, ob das Gesetz nur Internetprovider oder auch kleine Unternehmen wie Internet-Cafés treffen soll. Undurchsichtig agiert das Ministerium bei der Frage, welche Daten gespeichert werden sollen: nur die IP-Adressen oder auch die besuchten Websites.
In den USA greift derzeit ein Gesetz zur „Datensicherung“, das aus dem Jahr 1996 stammt. Demzufolge müssen Internetprovider „auf Aufforderung einer Regierungsbehörde“ alle sich in ihrem Besitz befindlichen „Datensätze“ 90 Tage lang aufbewahren. Der Protect Our Children Act von 2008 enthält eine strafbewehrte Meldepflicht für Provider, falls sie von der möglichen Übertragung kinderpornografischen Materials „Kenntnis erlangen“. Die Strafen reichen von 150.000 bis 300.000 Dollar (110.000 bis 220.000 Euro).
Auch in Deutschland ist die Debatte um die Vorratsdatenspeicherung neu entbrannt. Die Innenminister der Länder forderten Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zu einer raschen Einigung auf. Diese sprach sich kürzlich für eine verkürzte Form der Vorratsdatenspeicherung aus. Sie beharrt weiter auf ihrem Vorschlag, Telefon- und Internetdaten nur bei einem konkreten Verdacht einzufrieren.
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