PS3-Jailbreak: Sony erringt vor Gericht Teilerfolg gegen Geohot

Der Hacker George Hotz, besser bekannt unter seinem Pseudonym Geohot, darf ab sofort keine Informationen mehr verbreiten, auf deren Grundlage sich das Sicherheitssystem von Sonys Spielkonsole Playstation 3 umgehen lässt. Das hat das US-Bezirksgericht von Nordkalifornien in einer Einstweiligen Verfügung angeordnet. Es folgte damit einem Mitte Januar eingereichten Antrag von Sony.

Den Gerichtsunterlagen zufolge, die Geohot auf seiner Website veröffentlicht hat, ist es ihm außerdem untersagt, Dokumente, Datenträger oder Computer zu verändern, die Informationen zu seinem PS3-Jailbreak enthalten. Er hat zehn Tage Zeit, die Hardware und alles entsprechende Material an Sonys Anwälte zur Beweissicherung zu übergeben. Darüber hinaus soll er sich verpflichten, künftig keinen Versuch mehr zu unternehmen, das Sicherungssystem der Konsole zu überwinden.

Trotz Sonys Klage hatte der 21 Jahre alte Hacker den von ihm entwickelten Jailbreak weiterhin auf seiner Website angeboten. Nun sind alle Dateien und Anleitungsvideos verschwunden.

Geohots Jailbreak für die Firmware-Version 3.55 ermöglicht es Besitzern der Playstation 3, eigene Software auf der Spielkonsole auszuführen. Ziel des Hackers war es, die von Sony im vergangenen Jahr angeblich aus Sicherheitsgründen entfernte Option „Other OS“ wiederherzustellen, mit der sich auf der Konsole beispielsweise Linux als Betriebssystem nutzen lässt.

Für Sony stellt der Jailbreak einen Verstoß gegen den Digital Millennium Copyright Act und den Computer Fraud Abuse Act dar. Er erlaube es, illegal kopierte Spiele auf einem Playstation-3-System zu nutzen.

Auch wenn Sony nun einen Teilerfolg vor Gericht erzielt hat, geht das übliche Katz-und-Maus-Spiel zwischen Hersteller und Hackern weiter: So soll die erst am 27. Januar veröffentlichte PS3-Firmware 3.56 einen Tag später schon wieder geknackt worden sein.

Sonys Einstweilige Verfügung gegen George Hotz

ZDNet.de Redaktion

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