Swift-Abkommen: Auch innereuropäische Zahlungen an USA weitergeleitet

Das umstrittene Swift-Abkommen gewährt den USA offenbar mehr Einblick in europäische Bankdaten als bisher angenommen. Das hat die EU gegenüber der Financial Times Deutschland (FTD) bestätigt.

Demnach können die USA auch auf Überweisungen von einem EU-Land in ein anderes zugreifen, wenn sie über das System Swiftnet Fin erfolgen. Auch ein Sprecher des Finanzdienstleisters Swift bestätigte dies gegenüber der Zeitung.

Politiker, etwa Bundesinnenminister Thomas de Maizière, hatten im Vorfeld behauptet, innereuropäische Transaktionen seien von der Regelung nicht betroffen. Tatsächlich schützt die Vereinbarung laut FTD aber nur Daten, die über den 2008 eingeführten einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraum (Sepa) laufen. 2010 soll Swift aber monatlich rund 200 Millionen Transaktionen in Europa, dem Nahen Osten und Afrika über Swiftnet Fin abgewickelt haben.

Um eine Sepa-Transaktion abzuwickeln, müssen sowohl Absender- als auch Empfängerbank den Standard unterstützen. Kleinere Institute und Sparkassen hätten mit der Umstellung Probleme, schreibt die FTD. Laut EU soll sie bis 2013 abgeschlossen sein.

Wie viele Daten von innereuropäischen Überweisungen bis dato an die USA weitergeleitet wurden, ist unklar. Notwendig ist nur eine Freigabe durch Europol und einen EU-Kontrolleur. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums bestätigte gegenüber der Zeitung einen möglichen Datentransfer. Es seien allerdings nur Großbetragszahlungen oder sogenannte Blitzüberweisungen betroffen.

Verschiedene EU-Abgeordnete äußerten in der Folge erneut Kritik am Abkommen. „Die Bedingung Europas, dass innereuropäische Überweisungen ausgenommen sind, ist nicht erfüllt“, sagte etwa der unabhängige EU-Parlamentarier Martin Ehrenhauser. Die Verhandlungen müssten neu gestartet werden. Auch Alexander Alvaro, Verhandlungsführer der Sozialisten und Liberalen, zeigte sich überrascht: „Ich bin davon ausgegangen, dass wir viel weiter im Sepa-Umstellungsprozess fortgeschritten sind.“

Das Swift-Abkommen (PDF) regelt die Weitergabe von Finanzdaten des Bankdienstleisters Swift an die USA. Ziel ist die Bekämpfung des internationalen Terrorismus. Bei begründetem Verdacht können Daten auch rückwirkend eingesehen werden. Die Vereinbarung ist seit 1. August 2010 in Kraft und gilt zunächst für fünf Jahre.


ZDNet.de Redaktion

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