Netzneutralität: Erste Schlappe für Verizon gegen die FCC

Ein amerikanisches Appelationsgericht hat Verizon in einer Berufung gegen die im Dezember verabschiedeten Netzneutralitätsregeln der US-Kommunikationsbehörde FCC einen ersten Dämpfer verpasst. Verizon hatte darum gebeten, vom selben Tribunal gehört zu werden, das im April 2010 eine Unterlassungsanordnung der FCC gegen den Internetprovider Comcast einstimmig aufgehoben hatte. Das Gericht hat ihm diese Bitte nun verweigert.

Verizon argumentierte, die Richter verfügten über die notwendige Expertise, um die Situation zu beurteilen, da es Parallelen zum Comcast-Fall gebe. De facto stützt sich die FCC auf dieselben Begründungen, die das Tribunal vergangenes Jahr zurückgewiesen hatte.

Verizon und MetroPCS hatten im Dezember Beschwerden eingereicht. Die FCC bat jedoch ihrerseits das Gericht darum, sie zurückzuweisen. Die Beschwerden seien zu früh erfolgt. Die Regeln seien noch nicht veröffentlicht worden und auch noch nicht in Kraft.

Mit seiner zweiten Berufung vom 20. Januar versucht Verizon nun, die von der FCC Ende Dezember verabschiedeten Regeln zur Netzneutralität zu kippen. Demnach sollen Verbindungen über Festnetz und über Mobilfunk künftig unterschiedlich behandelt werden. Die Unterscheidung sei notwendig, weil die Verbindungen technologisch verschieden funktionierten, lautet die Argumentation der FCC.

In Zukunft sind sowohl Anbieter von Festnetz- als auch Funkverbindungen dazu verpflichtet, offenzulegen, wie sie ihre Netzwerke verwalten. Außerdem ist es beiden verboten, Internetinhalte zu blockieren – mit Einschränkungen. Festnetzprovider dürfen keine legalen Inhalte, Dienste, Applikationen oder Geräte in ihrem Netzwerk sperren. Mobilfunkprovidern ist es dagegen sehr wohl erlaubt, unter Umständen Software und Dienste zu blockieren – es sei denn, diese konkurrieren mit den eigenen Angeboten. Als Beispiel nannte die FCC Telefon- oder Videodienste. Eine dritte Regel verbietet es Festnetzprovidern, Traffic in ihren Netzwerken „unangemessen zu diskriminieren“.

Nach wie vor ist allerdings unklar, ob die FCC überhaupt die Autorität besitzt, die Regeln durchzusetzen. Schon in der Auseinandersetzung mit Comcast hat die Behörde den Kürzeren gezogen. Comcast hatte den Datenverkehr des P2P-Netzwerks Bittorrent absichtlich verlangsamt, worauf die FCC eine Unterlassungsanordnung erließ. Anfang April hob der US Court of Appeals für den District of Columbia Circuit diese jedoch wieder auf, mit der Begründung, die FCC habe keine gesetzliche Kompetenz, um Internetprovidern Regeln zur Netzneutralität vorzuschreiben.

ZDNet.de Redaktion

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