USA wollen Einspruchsrecht für Top-Level-Domains

Die US-Regierung möchte sich offenbar ein Vetorecht für die Vergabe von Top-Level-Domains (TLD) sichern. Sie hat einen Vorschlag (PDF) vorgelegt, wonach für die Zulassung von Domains künftig zwingend ein „Bericht“ des Regierungsbeirats (Governmental Advisory Committee, GAC) der Netzverwaltungsorganisation ICANN notwendig ist.

Das Gremium besteht aus Vertretern von rund 100 Ländern. Jedes der Länder könnte „Einspruch gegen eine vorgeschlagene Domainendung erheben“, heißt es in dem Regierungsdokument. Falls sich das GAC nicht dazu entschließt, den Einspruch zurückzuweisen, soll die ICANN den Antrag auf Erteilung einer Top-Level-Domain abweisen.

Voraussichtlich kommenden Monat wird der Anmeldungsprozess für neue TLDs abgeschlossen sein. Der ICANN zufolge wird die Verwaltung rund 185.000 Dollar pro Domain kosten. Erwartet werden Vorschläge für bis zu 115 neue Endungen, darunter .car, .health, .nyc, .movie und .web.

Manche neuen TLDs sind schon jetzt umstritten. So hat sowohl die dotGAY Initiative als auch die .GAY Alliance angekündigt, sich für die Verwaltung der Domäne .gay zu bewerben. Ende Juni 2010 hatte die ICANN die Porno-Domain .xxx genehmigt – die aber nach wie vor nicht in Gebrauch ist.

In einer Stellungnahme gegenüber ZDNet erklärte ein Vertreter der zum US-Handelsministerium gehörigen National Telecommunications and Information Administration (NTIA), mit ihrem Vorschlag wolle die US-Regierung verhindern, dass andere Staaten TLDs sperren. Solche Blockaden schaden demnach der Architektur des Domain Name System und untergraben die Offenheit des Internets. Die USA befürchten, dass restriktivere Regierungen den Zugriff auf .xxx- oder .gay-Websites kollektiv sperren könnten, was gewissenmaßen zu einem zersplitterten Internet führen würde.

Schon jetzt ist es möglich, gegen eine neue TLD offiziell Einwände zu erheben, mit der Begründung, sie verletze „moralische Normen und die öffentliche Ordnung“. Die ICANN garantiert jedoch nicht, dass die Endung zwangsläufig zurückgewiesen wird.


ZDNet.de Redaktion

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