Das Verwaltungsgericht Köln hat den Eilantrag des Betreibers gegen die von der Bundesnetzagentur angeordnete Abschaltung der Rufnummer „11861“ abgelehnt (Aktenzeichen 1 L 1908/10). Über die früher von der Deutschen Bahn für Auskünfte genutzte Nummer hatte zuletzt die 01018 GmbH einen privaten Auskunfts- und Weitervermittlungsservice angeboten.
Über die Sonderrufnummer wurden Auskünfte zu Telefonnummern, Anschriften, Branchen-, Berufs- und Geschäftsbezeichnungen gegeben. Der Dienst kostete Anrufer aus dem deutschen Festnetz 1,99 Euro pro Minute.
Die Bundesnetzagentur hatte unter anderem bemängelt, dass allein die Preisansage 1 Minute und 47 Sekunden dauerte. Zudem wurde die Nummer von dem Unternehmen im Internet zunächst ohne Hinweis auf den Preis beworben. Die Regulierungsbehörde hatte daraufhin im Dezember die Abschaltung der Rufnummer angeordnet.
Das Verwaltungsgericht hat diese Maßnahme jetzt bestätigt. Laut den Richtern ist die Preisansage deutlich zu lang; Anrufern entstehen unzulässig hohe Kosten. Eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Ansage müsse deutlich kürzer gefasst werden.
Die Bundesnetzagentur wollte das Unternehmen auch verpflichten, bereits gezahlte Entgelte an die Verbraucher zurückzuerstatten. In diesem Punkt hatte der Betreiber mit seinem Eilantrag Erfolg. Das Gericht entschied, dass es dafür an der gesetzlichen Grundlage fehle. Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden.
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