Die Einführung von Abonnements in Apples App Store ist auf Kritik gestoßen: Der Musikdienst Rhapsody beispielsweise hat die neuen Geschäftsbedingungen für „unwirtschaftlich“ erklärt und mit „angemessenen rechtlichen und geschäftlichen Schritten“ gedroht. Rechtsexperten diskutieren laut Wall Street Journal (WSJ) kartellrechtliche Schritte.
Rhapsody-Präsident Jon Irwin kündigte an, dass man neue Abonnements nur noch auf rhapsody.com abschließen könne. „Die von Apple aufgezwungenen Vertragsbedingungen, nach denen wir zusätzlich zu den Lizenzgebühren für Musikverlage, Produzenten und Künstler noch 30 Prozent der Einnahmen an Apple zahlen müssen, sind unwirtschaftlich. Kurz und knapp: Wir können unseren Dienst im iTunes-Store mit jetzt 30 Prozent monatlichen Gebühren an Apple gegenüber den bisher typischen 2,5 Prozent Kreditkartengebühren nicht mehr aufrechterhalten.“
Man wolle mit Mitbewerbern zusammenarbeiten, um angemessene rechtliche und geschäftliche Schritte gegen Apple einzuleiten, so Irwin weiter. Bislang hat sich Rhapsody noch nicht komplett aus dem App Store zurückgezogen. Die Drohung ist aber unüberhörbar. Betroffen sind auch Unternehmen wie Amazon und Sony, die E-Books über den App Store verkaufen.
Laut WSJ schätzt der auf Kartellrecht spezialisierte Professor Shubha Ghosh von der University of Wisconsin die Chancen für ein Kartellverfahren zwiespältig ein. Ihm zufolge sind zwei grundlegende Fragen zu klären: Hat Apple eine so dominante Marktposition, dass Mitbewerber verdrängt werden können? Und übt das Unternehmen „wettbewerbswidrigen Druck auf Preise“ aus?
Für ein Kartellverfahren müsste also zuerst Apples Marktstellung untersucht werden, was eine Analyse des Marktes verlangt. „Millionen werden allein dafür ausgegeben werden, nur um darüber zu streiten, wie breit der Markt ist“, zitiert das WSJ Herbert Hovenkamp, Kartellrechtsprofessor an der University of Iowa. Man könnte den Markt zum Beispiel auf Tablet-Rechner einschränken oder auf alle digitalen und Printmedien ausweiten. Für Hovenkamp sei „digitale Medien“ der plausibelste Marktbegriff.
Er bezweifle, dass Apple unter dieser Definition eine Marktdominanz besitze, die ein Kartellverfahren rechtfertige, so Hovenkamp. Wenn Apple 60 Prozent oder mehr aller digitalen Abonnements verkauft, „kommt man an einen Punkt, an dem eine Kartellklage erfolgversprechend wird.“ Laut Ghosh bliebe Apple dann immer noch der Ausweg, geschäftliche Gründe für die Abgabe zu finden: „Sie haben eine Plattform geschaffen und müssen jetzt einen Anreiz schaffen, die Plattform zu nutzen.“
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