Die Deutsche Telekom hat nach eigenen Angaben beim Landgericht Bonn eine einstweilige Verfügung gegen Telomax erwirkt. Der Dienstleister kann gegen die Verfügung Rechtsmittel ergreifen.
Ab sofort rechnet die Telekom keine Forderungen von Telomax mehr ab. Hintergrund des Rechtsstreits sind laut Telekom zahlreiche Beschwerden von Kunden, die von Telomax in Rechnung gestellte Beträge nicht nachvollziehen konnten.
Die Telekom ist nach eigener Aussage vertraglich verpflichtet, auf Basis des Telekommunikationsgesetzes Leistungen Dritter über ihre Telefonrechnungen einzuziehen. „Wir dulden aber keine Geschäftsmodelle, bei denen sich Kunden über unsere Rechnung betrogen fühlen“, sagt Niek Jan van Damme, Deutschlandchef der Telekom. Der Konzern könne Leistungen Dritter nicht prüfen. Dafür gebe es auch keine gesetzliche Grundlage.
Vergangenes Jahr hatte die Telekom Telomax zunächst abgemahnt. Erst nachdem Kunden nun eidesstattlich versicherten, keinen Vertrag mit Telomax eingegangen zu sein, konnte die Telekom die einstweilige Verfügung beantragen und den Vertrag mit Telomax fristlos kündigen.
Die Bundesnetzagentur sprach schon im Dezember 2010 ein sogenanntes Fakturierungsverbot für bestimmte Leistungen von Telomax aus, das sich allerdings nur auf bestimmte Artikelleistungsnummern bezog. Telomax änderte diese daraufhin und rechnete die gleichen Leistungen weiterhin ab. Vergangene Woche erweiterte die Bundesnetzagentur ihr Verbot. Es gilt rückwirkend ab dem 23. Dezember 2010.
Telomax hatte über die Telekom Beträge von Drittfirmen für sogenannte Gewinnspieleintragsdienste geltend gemacht. Diese waren zuvor mit unerlaubten Werbeanrufen beworben worden, in denen Betroffenen zunächst ein Kosmetikgutschein in Höhe von 100 Euro als Gewinn versprochen wurde. Während des Gesprächs schlossen die Kunden angeblich einen Vertrag über die Teilnahme an einem Gewinnspieleintragsdienst ab. Die Kosten dafür beliefen sich auf wöchentlich 9,90 Euro.
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