Richter Howard Riddle hat die Auslieferung von Wikileaks-Gründer Julian Assange an die schwedischen Behörden erstinstanzlich genehmigt. Dort wird wegen sexueller Belästigung, Nötigung und Vergewaltigung gegen ihn ermittelt.
Assanges Anwälte haben bereits angekündigt, in Berufung zu gehen. Dazu bleiben ihnen sieben Tage Zeit. Danach wird das Gericht innerhalb weiterer 40 Tage entscheiden, ob es der Berufung stattgibt.
Zumindest bis dahin darf Assange in Großbritannien bleiben, wo er seit Dezember unter Hausarrest steht. Er befürchtete bisher, im Fall einer Auslieferung an Schweden von der dortigen Justiz an die USA weitergereicht zu werden.
Laut seinem Rechtsberater Alan Dershowitz steht Assange einer Anklage in den USA mittlerweile gelassen gegenüber. „Sollten die amerikanischen Behörden versuchen, ihn nur wegen der Publikation geheimer Unterlagen zu verklagen, haben wir exzellente Gegenargumente“, sagte Dershowitz gegenüber Spiegel Online. „Schließlich haben Richter im Verfahren zu den ‚Pentagon Papers‘, an dem ich vor rund 40 Jahren auch beteiligt war, definiert, dass es ein Recht zur Veröffentlichung solcher Unterlagen gibt.“
Die schwedische Justiz hatte Anfang Dezember einen internationalen Haftbefehl gegen Assange erwirkt, bisher aber noch keine Anklage erhoben.
Wikileaks will mit der Veröffentlichung von vertraulichen Dokumenten mehr Transparenz schaffen. Das kommt nicht überall gut an. ZDNet bietet in diesem Special Nachrichten und Hintergrundberichte über die umstrittene Whistleblower-Plattform.
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