W3C diskutiert Datenschutzmaßnahmen in IE9

Das World Wide Web Consortium (W3C) hat Microsofts jüngste Maßnahmen zum Schutz der Privatsphäre im Browser Internet Explorer 9 für gut befunden und auf seiner Website veröffentlicht. Damit eröffnet es Microsoft zufolge eine Diskussion, ob die Funktion namens „Tracking Protection Lists“ (TPL) zum Webstandard gemacht werden soll.

Nutzer können mit TPL verhindern, dass Websites ihre Aktivitäten im Internet verfolgen. Diese Listen enthalten Internetadressen, die der Browser nur dann aufruft, wenn sie direkt in die Adresszeile eingegeben oder über einen Link angeklickt werden. Dadurch sollen andere Websites in ihren Möglichkeiten eingeschränkt werden, Informationen zu sammeln.

Solche Zugriffsbeschränkungen lassen sich auch für auf Websites enthaltene Elemente wie Werbung und eingebettete Widgets definieren. Das Format der Listen will Microsoft unter einer Creative-Commons-Attribution-Lizenz beziehungsweise dem Microsoft Open Specification Promise bereitstellen.

Das mit Webstandards wie HTML 5 befasste Komitee hat sich in letzter Zeit verstärkt mit Problemen des Schutzes der Privatsphäre befasst. Den Vorschlag von Microsoft stuft es als „sowohl zeitgemäß als auch passend“ zu seinen eigenen Zielen ein. Am 28. und 29. April werde man bei einem Treffen an der Universität Princeton diskutieren, bis zu welchem Grad Microsofts Ideen unterstützt werden sollen. Bis dahin hofft man auf Rückmeldungen aller an der Frage interessierten Gruppen, also etwa auch Werbetreibender.

Andere Vorschläge sind ebenfalls eine Option. Beispielsweise hat die US-Handelsbehörde FTC eine Möglichkeit in Browsern gefordert, mit der der Anwender verhindern kann, dass seine Spuren im Web nachvollzogen werden. Für Chrome gibt es seit Kurzem ein Plug-in von Google für Anwender, die keine interessenabhängigen Anzeigen zu sehen bekommen möchten. Und auch die aktuelle Beta von Firefox 4 enthält eine Art Blockieroption.


Tracking Protection Lists geben Nutzern Kontrolle darüber, welche Elemente einer Website ihre Internetaktivitäten verfolgen dürfen (Screenshot: ZDNet).

ZDNet.de Redaktion

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