Apple hat auf Microsofts Einspruch gegen seinen Antrag für das Warenzeichen „App Store“ reagiert. Den Vorwurf, dass der Begriff zu allgemein sei und nicht geschützt werden könne, weist das Unternehmen in einem Schriftsatz (PDF) mit dem Hinweis auf Microsofts eigene Marke „Windows“ zurück.
Microsoft selbst habe über Jahrzehnte hinweg die Marke „Windows“ verteidigen müssen und wisse daher, dass es bei einer Beurteilung um die Marke als Ganzes gehe – und darum, wie sie von einer relevanten Mehrheit der Öffentlichkeit aufgenommen werde, heißt es in dem Schriftsatz von Apple. „Microsoft, das den Wald vor lauter Bäumen nicht sieht, hat seinen Einspruch nicht auf einer umfassenden Prüfung dessen aufgebaut, was die relevante Öffentlichkeit unter dem Begriff ‚App Store‘ versteht.“
Apple führt auch an, dass Anbieter wie Google, Nokia, Research In Motion und auch Microsoft inzwischen Online-Shops für mobile Anwendungen unterhalten. „Wie Microsoft selbst festgestellt hat, haben die Mitbewerber Wege gefunden, ihren eigenen Online-Marktplätzen Namen zu geben, ohne den Begriff ‚App Store‘ zu nutzen“, schreibt Apple weiter. Microsoft verwende den Begriff „Marketplace“ für seinen Dienst und beschreibe ihn als „virtuellen Store für Apps“.
Microsoft hält an seiner Argumentation fest. „Wir bleiben zuversichtlich und glauben, dass der Begriff ‚App Store‘ weiterhin frei verfügbar sein sollte, ohne mit Repressalien durch Apple rechnen zu müssen“, sagte ein Sprecher des Unternehmens gegenüber ZDNet. „Wir werden unseren Einspruch bei der Beschwerdestelle des US-Patentamts weiter verfolgen.“
Apple hatte den Antrag für das Warenzeichen „App Store“ eine Woche nach dem Start des Marktplatzes für iPhone-Apps im Jahr 2008 beim US-Patentamt eingereicht. Demnach ist unter „App Store“ eine E-Commerce-Site zu verstehen, die „Dienste wie über das Internet und andere elektronische Kommunikationsnetze bereitgestellte Computersoftware“ anbietet.
Im Januar hatte Microsoft bei der Beschwerdestelle des Patentamts schriftlichen Protest eingelegt. Das Unternehmen argumentiert, dass „App Store“ ein allgemeiner Begriff für einen Laden sei, der Anwendungen anbiete. Er könne nicht für ergänzende Dienste wie die Suche nach oder das Herunterladen von Applikationen aus solchen Läden geschützt werden. Microsoft bezieht sich in seiner Beschwerde auch auf vom Patentamt abgelehnte Warenzeichen für „The Computer Store“ („der Computerladen“) und „Log Cabin Homes“ (etwa „Blockhüttenverkauf“).
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