Apple verteidigt Markennamen „App Store“

Apple hat auf Microsofts Einspruch gegen seinen Antrag für das Warenzeichen „App Store“ reagiert. Den Vorwurf, dass der Begriff zu allgemein sei und nicht geschützt werden könne, weist das Unternehmen in einem Schriftsatz (PDF) mit dem Hinweis auf Microsofts eigene Marke „Windows“ zurück.

Microsoft selbst habe über Jahrzehnte hinweg die Marke „Windows“ verteidigen müssen und wisse daher, dass es bei einer Beurteilung um die Marke als Ganzes gehe – und darum, wie sie von einer relevanten Mehrheit der Öffentlichkeit aufgenommen werde, heißt es in dem Schriftsatz von Apple. „Microsoft, das den Wald vor lauter Bäumen nicht sieht, hat seinen Einspruch nicht auf einer umfassenden Prüfung dessen aufgebaut, was die relevante Öffentlichkeit unter dem Begriff ‚App Store‘ versteht.“

Apple führt auch an, dass Anbieter wie Google, Nokia, Research In Motion und auch Microsoft inzwischen Online-Shops für mobile Anwendungen unterhalten. „Wie Microsoft selbst festgestellt hat, haben die Mitbewerber Wege gefunden, ihren eigenen Online-Marktplätzen Namen zu geben, ohne den Begriff ‚App Store‘ zu nutzen“, schreibt Apple weiter. Microsoft verwende den Begriff „Marketplace“ für seinen Dienst und beschreibe ihn als „virtuellen Store für Apps“.

Microsoft hält an seiner Argumentation fest. „Wir bleiben zuversichtlich und glauben, dass der Begriff ‚App Store‘ weiterhin frei verfügbar sein sollte, ohne mit Repressalien durch Apple rechnen zu müssen“, sagte ein Sprecher des Unternehmens gegenüber ZDNet. „Wir werden unseren Einspruch bei der Beschwerdestelle des US-Patentamts weiter verfolgen.“

Apple hatte den Antrag für das Warenzeichen „App Store“ eine Woche nach dem Start des Marktplatzes für iPhone-Apps im Jahr 2008 beim US-Patentamt eingereicht. Demnach ist unter „App Store“ eine E-Commerce-Site zu verstehen, die „Dienste wie über das Internet und andere elektronische Kommunikationsnetze bereitgestellte Computersoftware“ anbietet.

Im Januar hatte Microsoft bei der Beschwerdestelle des Patentamts schriftlichen Protest eingelegt. Das Unternehmen argumentiert, dass „App Store“ ein allgemeiner Begriff für einen Laden sei, der Anwendungen anbiete. Er könne nicht für ergänzende Dienste wie die Suche nach oder das Herunterladen von Applikationen aus solchen Läden geschützt werden. Microsoft bezieht sich in seiner Beschwerde auch auf vom Patentamt abgelehnte Warenzeichen für „The Computer Store“ („der Computerladen“) und „Log Cabin Homes“ (etwa „Blockhüttenverkauf“).


Logo zur Feier des ersten Geburtstags des Original-App-Store (Bild: Apple)

HIGHLIGHT

ZDNet.de für mobile Geräte: m.zdnet.de

ZDNet.de steht nun auch in einer für mobile Geräte optimierten Version zur Verfügung. Unter m.zdnet.de finden Sie Nachrichten, Blogs und Testberichte.

ZDNet.de Redaktion

Recent Posts

Black Friday: Vorsicht vor schädlichen QR-Codes

Bösartige QR-Codes, die per E-Mail versendet werden, eignen sich sehr gut, um Spam-Filter zu umgehen.

9 Stunden ago

Black Friday: Zahl der ominösen Shopping-Websites steigt

Unsichere Websites und Phishing-Mails in Verbindung mit Black Friday können kauffreudigen Konsumenten zum Verhängnis werden.

9 Stunden ago

SmokeBuster bekämpft SmokeLoader

Malware SmokeLoader wird weiterhin von Bedrohungsakteuren genutzt, um Payloads über neue C2-Infrastrukturen zu verbreiten.

16 Stunden ago

Taugen Kryptowährungen als Unterstützer der Energiewende?

Bankhaus Metzler und Telekom-Tochter MMS testen, inwieweit Bitcoin-Miner das deutsche Stromnetz stabilisieren könnten.

1 Tag ago

Supercomputer-Ranking: El Capitan überholt Frontier und Aurora

Mit 1,7 Exaflops ist El Capitan nun der dritte Exascale-Supercomputer weltweit. Deutschland stellt erneut den…

2 Tagen ago

Ionos führt neue AMD-Prozessoren ein

Der deutsche Hyperscaler erweitert sein Server-Portfolio um vier Angebote mit den neuen AMD EPYC 4004…

2 Tagen ago