Das Bundeskabinett hat den TKG, PDF) beschlossen, der eine EU-Richtlinie in nationales Recht umwandelt. Er sieht unter anderem vor, dass bestimmte Telefon-Wartschleifen künftig kostenlos sind. „Wird vom Unternehmen keine Leistung erbracht, dürfen auch keine Kosten berechnet werden“, sagte Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CDU).
Kostenpflichtige Warteschleifen dürften in Zukunft nur noch bei Ortsnetzrufnummern und herkömmlichen Mobilfunkrufnummern uneingeschränkt eingesetzt werden, heißt es aus dem Ministerium. In allen anderen Fällen – etwa bei Sonderrufnummern – darf die Zeit in der Warteschleife nichts kosten. Das gilt sowohl für Anrufe mit einem Festpreis als auch bei zeitabhängiger Abrechnung: Hier muss die reine Gesprächszeit verrechnet werden. Diese Anbieter sind verpflichtet, Anrufer zu Beginn der Warteschleife über deren voraussichtliche Dauer zu informieren. Zusätzlich müssen sie aufklären, ob der Anruf einen Fixpreis kostet oder ob der Angerufene die Gebühr für die Warteschleife übernimmt.
Die Regelung gilt auf Druck der Wirtschaft erst ein Jahr nach Inkrafttreten der TKG-Novelle, die voraussichtlich Mitte 2011 verabschiedet wird. Mindestens bis Sommer 2012 gibt es eine Übergangslösung, wonach Warteschleifen bei entgeltpflichtigen Rufnummern eingesetzt werden dürfen, sofern mindestens die ersten zwei Minuten der Verbindung kostenlos sind.
Der Branchenverband Bitkom kritisierte, dass die Umstellung eine „erhebliche technische und finanzielle Zusatzbelastung für die Telekommunikationsfimen“ bedeute. Diese seien in den meisten Fällen nicht für die Warteschleifen verantwortlich, sondern stellten lediglich die Netzverbindung her. „Wir treten für einen starken Verbraucherschutz ein. Dabei muss darauf geachtet werden, dass man nicht über das Ziel hinausschießt und die Falschen trifft“, sagte Bitkom-Präsident August-Wilhelm Scheer.
Auch Die Linke zeigte sich unzufrieden mit der Regelung – wenngleich aus anderen Gründen. „Statt Warteschleifen endlich komplett kostenfrei zu stellen, lässt Schwarz-Gelb den Unternehmen zahlreiche Schlupflöcher“, bemängelte die verbraucherpolitische Sprecherin Caren Lay. Warteschleifen müssten kostenlos und von begrenzter Dauer sein. Die Behauptung von Verbraucherschutzministerin Aigner, das Problem kostenpflichtiger Warteschleifen sei gelöst, sei schlichtweg falsch.
Die Novelle zum TKG regelt neben der Abrechnung von Warteschleifen auch den Ausbau von Breitbandanschlüssen im ländlichen Raum sowie den Wechsel von Telefon- oder Internetanbietern und Umzug von Kundenanschlüssen. Der Bitkom warnt hier vor zu engen zeitlichen Vorgaben. „Bei einer Frist von nur einem Arbeitstag ist zwangsläufig mit erhöhten Fehlerquoten bei der Umstellung des Anschlusses auf einen anderen Anbieter zu rechnen“, sagte Scheer. Für Telefonkunden sei vor allem von Bedeutung, dass die Umschaltung problemlos funktioniere.
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