Die Verteidiger von Wikileaks-Gründer Julian Assange haben wie angekündigt Berufung gegen die Entscheidung von Richter Howard Riddle eingelegt, Assange dürfe nach Schweden ausgeliefert werden. Sie haben sich mit ihrer Ankündigung die vollen sieben Tage Zeit gelassen, die das Gericht für das Einbringen eines Rechtsmittels vorsieht.
Ansonsten hätte Assange binnen zehn Tagen an Schweden ausgeliefert werden müssen, wo ihm sexuelle Belästigung, Nötigung und Vergewaltigung vorgeworfen werden.
Innerhalb von 40 Tagen wird das Gericht nun entscheiden, ob es der Berufung stattgibt. Mindestens bis dahin darf Assange in Großbritannien bleiben. Er steht unter Hausarrest.
Mit einem Berufungsverfahren sei in zwei bis drei Monaten zu rechnen, erklärte Anwalt Mark Stephens. Sollte es erfolglos verlaufen, könne sich Assange umgehend an das Oberste Gericht Großbritanniens wenden.
Stephens betonte erneut, Assange habe in Schweden kein faires Verfahren zu erwarten. Auch bei der Verhandlung über die Auslieferung Anfang Februar hatte es Vorwürfe gegeben, die zuständige schwedische Staatsanwältin Marianne Ny sei befangen gewesen.
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