US-Justiz prüft VP8-Patentsammlung der MPEG LA

Das US Department of Justice hat eine formelle Untersuchung von Patenten der MPEG LA eingeleitet. Das berichtet das Wall Street Journal. Die Rechteverwertungsorganisation hatte Mitte Februar damit begonnen, Patente zu sammeln, die Googles Videocodec VP8 zugrunde liegen. Die MPEG LA lizenziert im Namen der Rechteinhaber den proprietären Videocodec H264.

Konkret will das Justizministerium klären, ob die MPEG LA versucht, VP8 im Keim zu ersticken. Die Rechteverwertungsgesellschaft behauptet zwar, neutral zu sein und lediglich Patentpools bereitzustellen, ihr gehören aber auch Unternehmen wie Apple und Microsoft an.

Die MPEG LA möchte belegen, dass auch VP8 beziehungsweise Googles Videoformat WebM nicht lizenzfrei ist. Wenigstens hatte Larry Horn, CEO der MPEG LA, das schon vor zehn Monaten behauptet.

VP8 verletze die Rechte anderer, deshalb habe man begonnen, eine Liste zusammenzustellen, heißt es vonseiten der MPEG LA. Das sei der erste Schritt in Richtung eines Patentpools für VP8, wie ihn die Organisation schon für H.264 und andere Videotechnologien bereitstelle.

Google hatte VP8 als rechtefreie Technik mit On2 übernommen und in sein Open-Source-Videoformat WebM integriert. Im nächsten Schritt kündigte es an, H.264 aus seinem Browser Chrome zu entfernen, weil der Codec nicht lizenzfrei sei.

Mit VP8 und WebM will Google die Hürde niedriger legen, Videos per HTML 5 direkt in eine Webseite einzubinden, anstatt sich auf Plug-ins wie Adobes Flash-Player zu verlassen.

Im Grunde handelt es sich um die Neuauflage eines Patentstreits aus dem Jahr 2002: On2, damals noch nicht Teil von Google, hatte eine Kartellrechtsklage wegen H.264 eingebracht, bei der es um einen Patentpool ging. H.264, auch bekannt als MPEG-4 Part 10 oder AVC, war gerade gestartet. „MPEG-4 versucht, die substanziell softwarebasiere interaktive Videoindustrie zu monopolisieren“, hieß es in einem Positionspapier an die US-Handelsaufsicht FTC. Zuletzt reichte die Nero AG im Mai 2005 Klage gegen die MPEG LA ein. Es wirft dem Patentverwalter unter anderem vor, mit dem Justice Department getroffene Vereinbarungen zu verletzen und sein Patentmonopol auszunutzen, um den Wettbewerb zu verhindern.

ZDNet.de Redaktion

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