Ein Bundesrichter im US-Bundesstaat Kalifornien hat entschieden, dass Sony den Internet Service Provider von Geohot.com, der Website des PS3-Hackers George Hotz, vorladen kann. Der japanische Elektronikkonzern will von Bluehost IP-Adressen von Nutzern erhalten, die seit Januar 2009 Geohot.com besucht und von dort Dateien heruntergeladen haben, berichtet Wired.
Sony wirft Hotz vor, über seine Website Jailbreak-Tools für die Playstation 3 zu verteilen, die es Nutzern ermöglichen, andere Betriebssysteme und auch raubkopierte Spiele auf einer PS3 laufen zu lassen. Damit soll der auch als Geohot bekannte Hacker gegen das US-Urheberrecht Digital Millennium Copyright Act (DMCA) und den Computer Fraud and Abuse Act verstoßen. Das DMCA untersagt unter anderem den Handel mit Geräten, die dazu gedacht sind, Kopierschutzmaßnahmen zu umgehen.
Die Entscheidung von Richter Joseph Spero ermöglicht es Sony auch, Daten über Geohots Konten bei Twitter, Google und Youtube anzufordern. Den bei Gericht eingereichten Dokumenten zufolge geht es Sony um Information über Tweets, die sich auf das Thema PS3-Jailbreak beziehen, um Nutzer, die Kommentare zu Geohots Blog auf Blogspot veröffentlicht haben, und um Anwender, die ein Youtube-Video abgerufen haben, das die Jailbreak-Tools demonstriert.
Im vergangenen Monat hatte Sony eine einstweilige Verfügung gegen Hotz erwirkt. Er darf seitdem keine Informationen mehr verbreiten, auf deren Grundlage sich das Sicherheitssystem der Playstation 3 umgehen lässt. Es ist ihm außerdem untersagt, Dokumente, Datenträger oder Computer zu verändern, die Informationen zu seinem PS3-Jailbreak enthalten.
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