In Hamburg hat sich ein Vater gegen den Anbieter eines Online-Computerspiels vor Gericht durchgesetzt. Das Spiel konnte zunächst ohne Installation spezieller Software im Internet gespielt werden. Für das Freischalten zusätzlicher Features des Browsergames musste jedoch eine kostenpflichtige Mehrwertnummer angewählt werden.
In einem Zeitraum von drei Monaten wurden über den Telefonanschluss des Erziehungsberechtigten auf diese Weise 430 Euro abgebucht. Der Anschlussinhaber hielt diese Abbuchungen für unberechtigt, da sein minderjähriger Sohn, den er angewiesen hatte keine kostenpflichtigen Telefonnummern anzuwählen, die kostenpflichtige Version des Computerspiels genutzt hatte. Er ging mit seinem Anliegen vor Gericht.
Das Amtsgericht Hamburg folgte seiner Argumentation (Aktenzeichen 7c C 53/10). Es erklärte, dass ihm der Anspruch auf Rückzahlung zustehe, da kein wirksamer Vertrag zustande gekommen sei. Der Sohn sei zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses beschränkt geschäftsfähig gewesen, so dass der schwebend unwirksame Vertrag durch den Vater hätte genehmigt werden müssen. Dies sei nicht erfolgt.
Auch habe der Spiele-Anbieter nicht von einer Anscheinsvollmacht ausgehen dürfen. Das gesamte Geschäftskonzept beruhe darauf, dass der Beklagte weder den Geschäftspartner noch diejenige Person kenne, die den Vertragsschluss vermittle. Er habe auch nicht davon ausgehen können, dass der Vater eines minderjährigen Kindes die Nutzung derartiger kostenpflichtiger Leistungen billige.
Die Kanzlei Dr. Bahr kommentiert für ZDNet aktuelle Urteile aus dem IT-Bereich. Sie ist auf den Bereich des Rechts der Neuen Medien und den Gewerblichen Rechtsschutz (Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrecht) spezialisiert. Unter www.Law-Podcasting.de betreibt sie einen eigenen wöchentlichen Podcast und unter www.Law-Vodcast.de einen monatlichen Video-Podcast.
Erstmals liegen Preise für Verbraucher vor. Sie zahlen weniger als Geschäftskunden. Dafür beschränkt Microsoft den…
Die Entwickler arbeiten noch an weiteren „Verfeinerungen“. Windows Insider erhalten nun wohl eine erste Vorschau…
Laut Bitkom-Umfrage werden in jedem dritten Unternehmen in Deutschland private KI-Zugänge genutzt. Tendenz steigend.
2023 erlitten neun von zehn Unternehmen in der DACH-Region Umsatzverluste und Kurseinbrüche in Folge von…
Der Report „Pacific Rim“ von Sophos beschreibt Katz-und-Maus-Spiel aus Angriffs- und Verteidigungsoperationen mit staatlich unterstützten…
NVIDIA DGX SuperPOD soll voraussichtlich Mitte 2025 in Betrieb genommen und für Forschungsberechnungen genutzt werden.