Ein Pariser Berufungsgericht hat Google wegen Urheberrechtsverstößen in vier Fällen zu einer Geldstrafe von 430.000 Euro verurteilt. Damit sind Schadenersatz sowie Zinsen abgedeckt.
Das Verfahren behandelte die Werke eines Fotografen, den Film „Mondovino“ von Jonathan Nossiter sowie zwei weitere Dokumentationen – eine Aufarbeitung des armenischen Genozids, den der deutsch-französische Sender Arte koproduziert hatte, sowie einen Film über die Clearstream-Affäre rund um den Journalisten Denis Robert.
Die Urheber hatten Google Frankreich und dem Mutterkonzern vorgeworfen, die Arbeiten über seine Suchmaschine zugänglich gemacht zu haben. Teilweise seien sie auch direkt über Googles Videodienst abrufbar gewesen.
Nach eigenen Angaben hatte Google die beanstandeten Werke auf Antrag aus seinem Suchindex gelöscht. Sie tauchten allerdings erneut in den Ergebnissen auf, woraufhin die Rechteinhaber Klage einreichten. Gegenüber der Nachrichtenagentur AFP gab Google an, Berufung gegen das Urteil einlegen zu wollen.
Spanien überlegt derweil, rund 80 Fälle, in denen Google persönliche Informationen aus seinem Suchindex streichen soll, an den Europäischen Gerichtshof weiterzuleiten, wie das Wall Street Journal berichtet. Google erklärte, es werde den Großteil der 80 Erlasse anfechten, da die spanische Datenschutzbehörde ihre Kompetenzen überschritten habe. „Wir begrüßen, dass sich Spanien an das Höchste Europäische Gericht wenden will, um festzustellen, ob sich die Behörde über europäisches Recht hinweg gesetzt hat“, sagte Peter Barron, verantwortlich für European External Relations bei Google, gegenüber dem WSJ. Spaniens Vorgehen zeige, dass es um eine Schlüsselfrage gehe.
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