US-Justizministerium erhält Zugriff auf Twitter-Konten von Wikileaks-Unterstützern

Eine Richterin im US-Bundesstaat Virginia hat entschieden, dass Twitter Informationen über die Konten von Wikileaks-Unterstützern herausgeben muss. Dazu zählen unter anderem mit den Konten verbundene Internet- und E-Mail-Adressen.

Das 20-seitige Urteil ist ein klarer Sieg für das US-Justizministerium. Es hatte Anfang Januar einen Beschluss erwirkt, der nun bestätigt wurde. Im Rahmen der Ermittlungen gegen Wikileaks will das Department of Justice herausfinden, ob mehrere Unterstützer der Whistleblower-Site, darunter auch der Gründer Julian Assange, gegen amerikanische Gesetzte verstoßen haben.

Richterin Theresa Buchanan wies Argumente der American Civil Liberties Union (ACLU) und der Electronic Frontier Foundation (EFF) sowie mehrerer Anwälte von Betroffenen zurück. Sie sehen die Privatsphäre durch Bundesgesetze und den ersten und vierten Verfassungszusatz geschützt. Der erste Verfassungszusatz gelte nicht, da die Aktivisten ihre Twitter-Nachrichten schon öffentlich gemacht hätten, so die Richterin. Bundesgesetze seien ebenfalls nicht anwendbar, da es den Ermittlern nicht um die Inhalte der Kommunikation gehe.

Cindy Cohn, Legal Director der EFF, sagte ZDNet, ihre Organisation plane, die Entscheidung anzufechten. Möglicherweise werde man sich an einen Bezirksrichter wenden und danach, falls nötig, vor ein Berufungsgericht ziehen. Ein Vertreter des zuständigen Büros der US-Staatsanwaltschaft wollte die Entscheidung nicht kommentieren.

Von dem Urteil betroffen sind neben Julian Assange auch die isländische Parlamentsabgeordnete Birgitta Jónsdóttir, der vermeintliche Wikileaks-Informant Bradley Manning, der Sicherheitsforscher Jacob Appelbaum und Rob Gonggrijp, Gründer des niederländischen Internetproviders XS4ALL.

Darüber hinaus hat die Richterin mehrere bisher nicht öffentlich zugängliche Dokumente freigegeben. Sie zeigen, dass Twitter gegen die Weitergabe der Informationen vorgegangen ist, obwohl Wikileaks selbst keinen Einspruch eingelegt hatte. Das Justizministerium hofft, mithilfe der Daten weitere Zeugen identifizieren zu können.

Bei dem von Buchanan nun bestätigten Gerichtsbeschluss handelt es sich um einen Erlass nach 2703(d), der der Polizei weitreichende Informationsbefugnisse einräumt. Sie darf etwa über jegliche „Kontaktinformationen“ verfügen, die seit 1. November 2009 mit einem der Konten in Verbindung gebracht werden konnten, darunter Verbindungsprotokolle, Sitzungsdauer, Nutzeraktivitäten und IP-Adressen.

HIGHLIGHT

Themenschwerpunkt Wikileaks mit Umfrageergebnis

Wikileaks will mit der Veröffentlichung von vertraulichen Dokumenten mehr Transparenz schaffen. Das kommt nicht überall gut an. ZDNet bietet in diesem Special Nachrichten und Hintergrundberichte über die umstrittene Whistleblower-Plattform.

ZDNet.de Redaktion

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