Ein Gemüsegroßhändler klagte in München gegen einen Früchtehändler, da dieser auf seiner Webseite keine UStID-Nr. genannt hatte. Sein Name fand sich zwar nicht im Impressum, jedoch auf der leicht überschaubaren Startseite. Der Gemüsegroßhändler rügte die fehlenden Pflichtangaben als wettbewerbswidrig. Nachdem eine Abmahnung erfolglos blieb, begehrte er gerichtlich Unterlassung und die Erstattung der Abmahnkosten.
Die Richter des Landgerichts München wiesen die Klage ab (Aktenzeichen 33 O 14269/09). Sie erklärten, dass dem Kläger der geltend gemachte Unterlassungs- und Zahlungsanspruch nicht zustehe. Der Beklagte habe durch sein Verhalten nicht wettbewerbswidrig gehandelt.
Grundsätzlich sei es zwar erforderlich, dass auf einer Internetpräsenz der Name des Betreibers im Impressum genannt werde. Jedoch stelle nicht jeder Verstoß eine unlautere geschäftliche Handlung dar. Von solch einer sei nur auszugehen, wenn eine spürbare Beeinträchtigung der Mitbewerber vorliege. Dies sei hier nicht gegeben. Der Beklagte habe seinen Namen nämlich auf der leicht überschaubaren Startseite deutlich angegeben.
Für die fehlende UStID-Nr gelte gleiches. In diesem Teilbereich werde jedoch grundsätzlich gegen das geltende Wettbewerbsrecht verstoßen. Dennoch sah das Gericht auch darin keine spürbaren Beeinträchtigung der Mitbewerber.
Die Kanzlei Dr. Bahr kommentiert für ZDNet aktuelle Urteile aus dem IT-Bereich. Sie ist auf den Bereich des Rechts der Neuen Medien und den Gewerblichen Rechtsschutz (Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrecht) spezialisiert. Unter www.Law-Podcasting.de betreibt sie einen eigenen wöchentlichen Podcast und unter www.Law-Vodcast.de einen monatlichen Video-Podcast.
Die Einnahmen klettern auf fast 95 Milliarden Dollar. Allerdings belastet der Steuerstreit mit der EU…
Das stärkste Wachstum verbucht die Cloud-Sparte. Microsoft verpasst bei der Umsatzprognose für das laufende Quartal…
Ein Coil-on-Module-Package integriert Chip und Antenne, was den Kartenkörper fast vollständig recycelbar machen soll.
Mindestens eine Anfälligkeit erlaubt das Einschleusen von Schadcode. Außerdem erweitern die Entwickler den Support für…
Zum 30. Juni 2028 soll das 2G-Netz komplett abgeschaltet werden und den Weg für schnellere…
Gewinn und Umsatz legen deutlich zu. Zum Wachstum tragen auch die Sparten Cloud und Abonnements…