Ein Bundesrichter in San Francisco hat Sony die Erlaubnis erteilt, das PayPal-Konto des Hackers George Hotz alias „Geohot“ einzusehen. Sie gilt für den Zeitraum von 1. Januar 2009 bis 1. Februar 2011. Es greift allerdings eine sogenannte „Attorney’s Eyes Only„-Regelung, wonach nur die Anwälte der beiden Parteien Zugriff auf die Informationen erhalten. Gegen den 21-jährigen Hotz liegt eine einstweilige Verfügung vor, weil er einen Jailbreak für die Playstation 3 (PS3) auf seiner Website veröffentlicht hatte.
Auf Anordnung von Richter Joseph Spero ist Sonys Zugriff auf das Konto auf Informationen beschränkt, die sich auf mögliche Verbindungen von Hotz zum Bezirk Nordkalifornien beziehen. Dort will Sony Klage gegen Hotz einreichen. Er stammt allerdings aus New Jersey – und argumentiert, dass ein kalifornisches Bezirksgericht keine Amtsbefugnis für einen Prozess gegen ihn hat, wie The Register berichtet.
Anfang des Monats hatte Spero entschieden, dass Sony den Internet Service Provider von Hotz‘ Website Geohot.com vorladen kann. Bluehost soll die IP-Adressen der Nutzer herausgeben, die die Website seit Januar 2009 besucht und von dort Dateien heruntergeladen haben.
Gleichzeitig erteilte Spero Sony die Erlaubnis, auch Onlinekonten einzusehen, die Hotz bei Google, Twitter und YouTube unterhält. Sony geht es dabei um Informationen über Tweets, die sich auf PS3-Jailbreaks beziehen, Nutzerkommentare sowie Abrufe eines Videos, das die Jailbreak-Tools demonstriert.
Sony wirft Hotz vor, den Digital Millenium Copyright Act verletzt zu haben, indem er Videos und Blogeinträge veröffentlicht hat, die zeigen, wie sich die Sicherheitsvorkehrungen der PS3-Firmware umgehen lassen. Das Gesetz untersagt unter anderem den Handel mit Geräten, die dazu gedacht sind, Kopierschutzmaßnahmen zu umgehen.
Vergangene Woche hatte Sony ein Firmware-Update für seine Konsole veröffentlicht. Version 3.6 überschreibt unter anderem alle Hacks.
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